Anträge, Fälle

So viele Impfschäden gibt es nach 20 Mio. Stichen

Österreich
30.12.2022 09:27

Kaum eine Impfung wird so kontrovers diskutiert wie die Corona-Schutzimpfung. Keine Impfung ist allerdings auch so gut untersucht wie sie. Mittlerweile wurden weltweit mehr als 13 Milliarden Impfdosen gegen das Virus verabreicht. In Österreich waren es bislang 20 Millionen. Die Zahl der durch die Corona-Impfung ausgelösten Impfschäden? Immer noch überschaubar.

Einen Antrag auf einen Impfschaden stellen kann jeder, der die Schutzimpfung erhalten und unerwartete Nebenwirkungen sowie einen Schaden davongetragen hat. „Dafür gibt es das Impfschadengesetz, das Menschen ermöglicht, einen Schaden geltend zu machen“, erklärt Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, im Ö1-Morgenjournal. „Und wenn wir uns jetzt die Zahlen anschauen, haben wir 20 Millionen Corona-Schutzimpfungen ab der Verfügbarkeit der Impfungen verabreicht, und der Antrag der Impfschäden befindet sich im Promille-Bereich.“

Anträge, bestätigte Fälle, Entschädigungen
Die nackten Zahlen: Bislang wurden 1619 Impfschaden-Anträge gestellt, als gesundheitliche Auswirkungen der Impfung seitens der Betroffenen Müdigkeit, Kopfschmerzen, Schwindel, aber auch Thrombosen, Herzmuskelentzündungen oder chronische Müdigkeit beschrieben. Bei 50 Fällen der insgesamt 1619 Anträge sei es zu einer Anerkennung des Impfschadens gekommen, so Reich. 38 davon erhielten eine einmalige Entschädigung in der Höhe von 2000 Euro, zwölf eine monatliche Rente in der Höhe von rund 700 Euro. 

Monatliche Bezieher derartiger Entschädigungszahlungen sind etwa Personen mit einem bereits vor der Impfung vorhandenen Herzschaden, die eine Herzmuskelentzündung erlitten haben und nun mit permanenter Leistungseinbuße zu kämpfen haben. Weiters fallen auch Personen darunter, die etwa durch eine Thrombose einen Nervenschaden und folglich etwa Beeinträchtigungen beim Gehen erlitten haben.

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Es bedarf keines Beweises, sondern es reicht die Wahrscheinlichkeit.

Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, über die Anerkennung von Impfschäden

Wer entscheidet, ob es sich um einen Impfschaden handelt oder nicht? Eine Konsultation des Arztes ist natürlich jedenfalls notwendig, womöglich auch mehrere Befunde nötig. Konkret gebe es einen „klaren Raster, der für Ärzte auszufüllen ist“, etwa hinsichtlich Symptomen. In weiterer Folge sind medizinische Sachverständige am Zug, die dann ein Urteil fällen, ob die Untersuchungsergebnisse ausreichend für die Diagnose eines Impfschadens sind oder noch weitere Befunde fehlen. 

Impfschaden oftmals „Ausschlussdiagnose“
Betont wird seitens Reich: Es bedürfe keines Beweises, „sondern es reicht die Wahrscheinlichkeit. Da muss nicht schwarz auf weiß quasi der medizinische Schaden belegt sein, der eindeutig auf die Impfung zurückzuführen ist“. Es gebe viele Fälle, wo dies eine sogenannte Ausschlussdiagnose sei - es bleibt also nichts anderes übrig, als dass die Impfung wahrscheinlich der Grund für die Beschwerden ist. Selbst diese Fälle würden zuerkannt, so Reich.

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Man weißt nach wie vor, dass die ernsthaften Komplikationen durch die Covid-Erkrankung auftreten und nicht durch die Impfung.

Rudolf Schmitzberger, Leiter des Impfreferats der Ärztekammer

Für den Leiter des Impfreferats der Ärztekammer, Rudolf Schmitzberger, steht hinsichtlich der Corona-Schutzimpfung nach wie vor fest: „Wir wissen nach all den Milliarden Impfungen, die verabreicht worden sind, dass Impfungen immer eine Risikoreduktion darstellen“ - und auch „dass die ernsthaften Komplikationen durch die Covid-Erkrankung auftreten und nicht durch die Impfung“. 

Beschwerden gegen eine Ablehnung eines Impfschaden-Antrags gab es bislang übrigens elf - in drei Fällen wurde die Beschwerde abgewiesen, acht sind noch in Bearbeitung.

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