Richter Christian Fink sprach die Sportlerin, die im März 2008 des Blutdopings überführt und von der NADA für 18 Monate gesperrt worden war, nach Paragraph 22a des Anti-Doping-Gesetzes schuldig. Er sah allerdings von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab: Das Gericht hatte auf Hütthalers Verurteilung aus dem Jahr 2009 bedacht zu nehmen. Sie war damals wegen Bestechung zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden, nachdem sie einer Mitarbeiterin im WADA-Labor in Seibersdorf Geld angeboten hatte, wenn im Gegenzug ihre Doping-B-Probe negativ ausfalle.
Der Richter befand, bei einer Gesamtbetrachtung sei eine insgesamt fünfmonatige Bewährungsstrafe angemessen, zumal Hütthaler ein reumütiges Geständnis abgelegt und an der Aufklärung von Doping-Vergehen mitgewirkt hatte. Die Sportlerin hatte unter anderem im Verfahren gegen den Sportmanager Stefan Matschiner ausgesagt und mit diesen belastenden Angaben zu dessen Verurteilung beigetragen.
EPO-Restbestände verscherbelt
In ihrem eigenen Verfahren gab Hütthaler zu, sie habe nach ihrer Doping-Sperre ihre nicht mehr benötigten Restbestände an EPO und Dynepo loswerden wollen. Zum einen habe sie sich an den mittlerweile ebenfalls abgeurteilten Ex-Radfahrer Christof K. gewandt, der sie einst mit den benötigten illegalen Substanzen versorgt hatte. Kerschbaum habe 20.000 Einheiten EPO zurückgenommen und ihr 250 Euro übergeben, nachdem er sie per SMS davon in Kenntnis gesetzt hatte, dass er für die an sich bereits abgelaufene Charge zwei Abnehmer gefunden hatte ("Deine Sachen sind schon an den Mann gebracht").
Zum anderen habe sie Ende 2008 der Langstreckenläuferin Susanne Pumper um 250 Euro 20.000 Einheiten EPO und 30.000 Einheiten Dynepo verkauft, gab Hütthaler zu Protokoll. Pumper war im Frühjahr 2008 positiv auf EPO getestet und für zwei Jahre gesperrt worden. Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Pumper sind mittlerweile eingestellt worden: Das Inverkehrsetzen von verbotenen Substanzen war ihr nicht nachzuweisen, der bloße Besitz ist nicht strafbar.
Nach Rücksprache mit ihrer Anwältin erklärte sich die Triathletin mit dem Urteil einverstanden. Die Bezirksanwältin gab keine Rechtsmittelerklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.