Seit Jahresbeginn ist in Tirol die Leerstandsabgabe in Kraft. Bis 2024 haben Eigentümer nun Zeit, bei Gemeinden Unterlagen einzureichen. Bei Versäumnissen drohen saftige Strafen! Und die schwarz-rote Landesregierung feilt schon an der nächsten Abgabe.
Leerstand definiert der Landesgesetzgeber wie folgt: „Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden.“
Gesetzlich beschlossen sind Minimum- und Maximum-Steuerbeträge, die vonseiten der Gemeinden festgelegt und als Gemeindeabgabe eingefordert werden. Die Höhe hängt in erster Linie von der Nutzfläche der Immobilie sowie der Anzahl der Kalendermonate ohne Wohnsitz ab. Beispielsweise beträgt die Abgabe für eine leer stehende Garconniere mindestens 10 und höchstens 25 Euro pro Monat, außer, sie befindet sich in einer der 148 definierten Vorbehaltsgemeinden: Dann können die Sätze verdoppelt werden.
Bund hat Handbremse angezogen
Die Landespolitik will mit der Abgabe vor allem den spekulativen Leerstand treffen. Allerdings sind die Summen selbst für Luxusimmobilien überschaubar. So sind für eine Nobelvilla in Kitzbühel mit mehr als 250 Quadratmetern „nur“ zwischen 180 und 430 Euro pro Monat fällig.
Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in einer der Vorbehaltsgemeinden ist mit 2400 Euro pro Jahr das Ende der Fahnenstange erreicht. Grund ist eine Deckelung der Abgabe durch den Bund. Die Länder plädieren aus diesem Grund für eine Kompetenzübertragung: Denn dann könnte die Abgabe auf spekulativen Leerstand höher ausfallen.
Damit die Abgabe den Mittelstand möglichst wenig trifft, wurde eine Reihe von Ausnahmen definiert (siehe Grafik). Das Land rechnet mit Einnahmen in der Höhe von etwa jener der Freizeitwohnsitzabgabe, also rund 8 Mio. €. Mit Inkrafttreten zum Jahreswechsel 2023 haben Eigentümer nun bis zum 30. April des Folgejahres Zeit, „den Leerstand des vorangegangenen Jahres einzumelden bzw. einen Ausnahmetatbestand glaubhaft zu machen“.
Teures Wohnen: Regierung plant nächste Abgabe
Die Leerstandsabgabe hat noch die alte schwarz-grüne Koalition beschlossen. Die neue schwarz-rote Regierung plant nun ebenfalls eine Abgabe, die noch weitreichender sein könnte: Eine Abgabe auf unbebautes Bauland.
Geplant ist die „Ausarbeitung eines Modells zur Einführung einer Baulandmobilisierungsabgabe zugunsten der Gemeinden als Beitrag zur Mobilisierung des bereits gewidmeten Baulandes zu Zwecken des geförderten Wohnbaues, was zu einer aktiven Bodenpolitik der Gemeinden sowie der Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung von Infrastruktur beiträgt“, heißt es dazu sperrig im Regierungsprogramm.
Ob die Abgabe tatsächlich kommt, ist ungewiss. An anderer Stelle steht im Wohnkapitel, die Leerstandsabgabe soll „streng exekutiert“ werden„, möglicherweise übernimmt dies eine Einheit gegen illegale Freizeitwohnsitze. Man wolle „ausreichend finanzielle Mittel für Personal zur Verfügung“ stellen, „um eine schlagkräftige landesweite Kontrollgruppe“ installieren zu können.
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