Umgang mit Migranten
Obwohl er mehrere Hunderttausend Euro gewonnen hatte, beantragte und kassierte ein junger Wiener weiterhin Sozialhilfe. Laut Staatsanwalt verschleierte der junge Mann sein neues Vermögen. Doch bei der Verhandlung zog sein Verteidiger einen E-Mail-Ausdruck aus der Tasche, der den als Zeugen geladenen Beamten der Stadt Wien stutzig machte.
„Voraussetzung für den Bezug von Mindestsicherung ist, dass man kein Vermögen besitzt“, führte der leitende Mitarbeiter der Stadt Wien, der als Zeuge geladen war, aus. Der Vermögensfreibetrag läge bei einigen Tausend Euro. Doch der junge Mann, um den sich die Verhandlung am Wiener Landesgericht am Mittwoch drehte, hatte weit mehr!
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