Der Facebook-Konzern Meta muss wegen der Nutzung personenbezogener Daten eine Strafe von 390 Millionen Euro zahlen. Die Entscheidung geht auf drei Beschwerden aus dem Jahr 2018 zurück. Das Unternehmen kündigte bereits an, gegen das Urteil vorzugehen.
„Anstatt eine Ja/Nein-Option für personalisierte Werbung zu haben, haben sie die Einwilligungsklausel einfach in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verschoben. Das ist nicht nur unfair, sondern eindeutig illegal. Uns ist kein anderes Unternehmen bekannt, das versucht hat, die Datenschutzgrundverordnung auf so arrogante Weise zu ignorieren“, sagte der Gründer der Datenschutz-NGO noyb, Max Schrems.
Konkret hat der Facebook-Konzern Meta, zu dem auch das soziale Netzwerk Instagram und der Nachrichtendienst WhatsApp gehören, personenbezogene Daten genutzt, um entsprechend personalisierte Werbung anzuzeigen.
Andere Werbung weiter möglich
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) überstimmte damit einen früheren Entwurf der irischen Datenschutzbehörde (DPC), der die Umgehung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durch Meta für rechtmäßig hielt. Künftig muss der Konzern von den Nutzerinnen und Nutzern eine „Ja/Nein“-Option für personalisierte Werbung einholen. Andere Formen der Werbung, zum Beispiel kontextbasierte, die auf dem Inhalt einer Seite beruht, werden laut noyb weiterhin möglich sein. Jedoch müsse jede und jeder die Apps jetzt auch ohne personalisierte Werbung nutzen können.
Unternehmen sieht nicht viel Handlungsbedarf
Meta kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. „Diese Entscheidungen verhindern nicht gezielte oder personalisierte Werbung auf unserer Plattform. Diese Entscheidungen beziehen sich nur darauf, welche Rechtsgrundlage Meta beim Angebot bestimmter Werbung verwendet. Werbende können weiter unsere Plattformen nutzen, um potenzielle Kunden zu erreichen, ihre Geschäfte zu erweitern und neue Märkte zu schaffen“, sagte eine Meta-Sprecherin zur Nachrichtenagentur APA. Der Konzern stehe „voll im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung.“
„Das ist ein schwerer Schlag für die Gewinne von Meta in der EU“, sagte Schrems. Die Entscheidung sorge für gleiche Wettbewerbsbedingungen mit anderen Unternehmen, die ebenfalls die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen müssen. Laut Noyb sind die Chancen, solch eine Berufung zu gewinnen, minimal. Wird das Urteil rechtskräftig, können die Nutzerinnen und Nutzer gegen die rechtswidrige Verwendung ihrer Daten in den vergangenen 4,5 Jahren vorgehen.
Erst im November war Meta in Irland zu einer Strafe von 265 Millionen Euro verdonnert worden. Damals war von 910 Millionen Euro in den vergangenen 14 Monaten die Rede.
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