Stallpflicht geplant

Vogelgrippe-Fälle in Wien und NÖ nachgewiesen

Wien
04.01.2023 17:42

Mehrere Fälle der Vogelgrippe bei Wildvögeln sind seit Jahresbeginn in Wien und Niederösterreich nachgewiesen worden. Der sogenannte Subtyp H5N1 soll bei Vögeln stark krankmachend sein. Bereits im Vorjahr hatte die Geflügelpest Europa so heftig wie noch nie zuvor getroffen.

Es sei nun in der heimischen Wildvogelpopulation von einer Verbreitung des Virus auszugehen, teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) am Mittwochnachmittag mit. Deshalb soll jetzt auch in einzelnen Regionen wieder eine Stallpflicht in der Geflügelhaltung eingeführt werden.

Vor allem Hühner und Puten betroffen
Die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) ist eine akute, hochansteckende, fieberhaft verlaufende Viruserkrankung der Vögel, erläuterte die AGES in der Aussendung. Hoch empfänglich für das Virus sind Hühner, Puten und zahlreiche wildlebende Vogelarten. In Niederösterreich sind die Bezirke Melk und Gmünd betroffen. Aktuell seien in Europa keine Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 beim Menschen nachgewiesen, betonte die AGES.

Stallpflicht kommt in den nächsten Tagen
In jenen Regionen, die bereits jetzt als „Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko“ ausgewiesen sind, muss Geflügel ab der kommenden Woche bis auf Weiteres in geschlossenen - zumindest überdachten - Stallungen gehalten werden. Diese Stallpflicht gilt für alle Betriebe und Hobbyhaltungen, die 50 und mehr Tiere umfassen. Eine entsprechende Novelle der Geflügelpest-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird in den kommenden Tagen erlassen, kündigte die AGES an.

Im übrigen Bundesgebiet werden Geflügelhalter verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, z.B. durch Fütterung im Stall oder keine Verwendung von Oberflächenwasser für Tränkung. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Tot aufgefundene wildlebende Wasservögel und Greifvögel müssen bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt) gemeldet werden. Eine Karte mit den betroffenen Regionen sowie ausführlichen Informationen zu den Maßnahmen stellt das Gesundheitsministerium hier zur Verfügung.

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