Einkommensgrenze erhöht, Quadratmeterbeschränkung gestrichen, noch mehr für Sanierungen nach Katastrophen: Das sind nur einige der Erleichterungen, die die neue Kärntner Wohnbauförderung mit sich bringt.
Mit Jahresbeginn trat in Kärnten das neue Wohnbauförderungsgesetz in Kraft, das Wohnraumbeschaffung einfacher und leistbarer machen soll. Die Jahreseinkommensgrenze wurde erhöht, und zwar für einen Ein-Personen-Haushalt von 43.000 auf 48.000 Euro, für zwei Personen von 67.000 auf 74.000 Euro.
Beim Häuslbauer-Bonus fällt die Quadratmeterbeschränkung, allerdings unter dem Motto „für weniger gibt es mehr“. Bis 150 Quadratmeter sind es 25.000, darüber nur noch 20.000 Euro.
Das Regelwerk ist vereinfacht, hebt Einschränkungen auf und gibt mehr Möglichkeiten, zu den Förderungen zu kommen.
Gaby Schaunig, Wohnbaureferentin
Erleichterung für Betroffene einer Katastrophe
Förderkredite (0,5 Prozent Zinsen) werden von 500 auf 700 Euro pro Quadratmeter angehoben. Bei Anschaffung von 75 Quadratmetern kann man auf eine Basisförderung von 52.500 Euro kommen, mit Extras wie Umweltbonus oder Jungfamilienbonus auf bis zu 94.200 Euro.
Bei Sanierungen nach Katastrophen fällt die Altersbeschränkung für das Gebäude weg, kann die Förderung auch öfter in Anspruch genommen werden. „Das sollte eine große Erleichterung für betroffene Menschen sein“, hofft Landesrat Daniel Fellner. Forciert wird auch die Neunutzung vom Bestandsobjekten wie die alte Volksschule St. Peter/Rennweg, die zu einer Wohnanlage mit fünf Einheiten wird.
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