Nachdem rund um den Jahreswechsel bei mehreren Wildvögeln in Wien und Niederösterreich Fälle der Geflügelpest festgestellt wurden, zieht nun auch Salzburg Konsequenzen daraus.
In den kommenden Tagen wird daher laut AGES das Gesundheitsministerium eine Stallpflicht für Geflügelbetriebe mit mehr als 50 Tieren verordnen.
Dies betrifft demnach die Landeshauptstadt sowie die folgenden 16 Flachgauer Gemeinden: St. Georgen bei Salzburg, Bürmoos, Lamprechtshausen, Dorfbeuern, Nußdorf am Haunsberg, Berndorf bei Salzburg, Seeham, Mattsee, Obertrum am See, Göming, Oberndorf bei Salzburg, Anthering, Bergheim, Wals-Siezenheim, Anif und Elsbethen.
„Alle Geflügelhalter im Bundesland Salzburg, insbesondere jene in der Nähe von Freigewässern, werden von uns auf die erhöhte Gefahrenlage hingewiesen. Wir empfehlen dringend die Einhaltung der nach der Geflügelpestverordnung bekannten allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Die genauen Maßnahmen zur Novelle der Geflügelpestverordnung werden erst von Gesundheitsministerium bekannt gegeben“, so Landesveterinärdirektor Josef Schöchl.
Infektionen mit dem Virus H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden. Für Geflügel bedeutet eine Infektion mit diesem Erreger allerdings oftmals den Tod.
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