Wegen mehrerer Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Wien und Niederösterreich gilt ab Montag auch in Kärnten ebenfalls Stallpflicht. Für manch einen Betrieb eine Katastrophe.
Auch wenn die offizielle Verordnung zur Stallpflicht erst am Montag veröffentlicht wird, stehen laut Landwirtschaftskammer Kärnten einige Eckpfeiler bereits fest: Betroffen von der Stallpflicht sind dieses Mal auch kleinere Betriebe. Sie gilt nämlich bereits ab 50 Tieren.
Erhöhtes Geflügelpestrisiko
Räumlich umfasst die Stallpflicht Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko, also entlang von Flüssen und rund um größere Seen. In der Praxis wird die Verordnung wohl auf jene Gebiete ausgedehnt, die bereits in der Vergangenheit von der Stallpflicht betroffen waren, auch wenn dort bisher noch kein Fall bekannt ist. Das sind vor allem Teile der Bezirke Wolfsberg, Völkermarkt, St. Veit, Feldkirchen sowie die Regionen um Klagenfurt und Villach.
Familie Obereder in Gnesau sieht den Maßnahmen gelassen entgegen. „Wir haben auf unserem Biohof schon immer großzügige Stallungen mit Wintergärten, die wir schließen können. In den Wintergärten haben die Legehennen zudem Beschäftigungsmaterial und können beinahe so weiterleben wie im Freien“, betont Alexander Obereder.
„Für Tiere eine Katastrophe“
Schwieriger haben es Geflügelhöfe, wo die Hühner fast ausschließlich im Freien sind und nur bei Nacht in kleinen Hütten untergebracht werden. „Wir haben nur mehr 200 Althühner, die bei uns alt werden dürfen. Wenn wir sie jetzt einsperren müssen, ist das für die Tiere eine Katastrophe“, erklärt Alexandra Schnögl aus Pubersdorf.
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