Alkohol konsumiert
In allen Hauptgegenständen „eingefleckt“ - da hatte eine junge Kärntnerin keine Chance, in die Maturaklasse aufsteigen zu können. Weil sie aber nicht sitzen bleiben wollte, verbesserte sie per Handy-App die Noten. Der Schwindel flog auf, die Staatsanwaltschaft klagte das Mädchen an.
Wer glaubt, mit einem Schulzeugnis machen zu können, was er will, irrt gewaltig: Denn es handelt sich dabei formal um eine „besonders geschützte Urkunde“. Eine solche zu fälschen, ist strafbar - das Delikt ist sogar mit bis zu drei Jahren Haft bedroht.
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