Landesweite Proteste

Erstmals Frau im Iran zum Tode verurteilt

Ausland
10.01.2023 15:59

Im Iran wurden 17 Menschen zum Tode verurteilt, weil sie an regierungskritischen Protesten teilgenommen hatten. Darunter ist erstmals eine Frau. Die Vorwürfe gegen die Angeklagten sind laut dem Hochkommissar für Menschenrechte stets vage. Mindestgarantien für faire Verfahren würden nicht eingehalten.

Vermeintliche Geständnisse werden laut seinen Informationen durch Folter erzwungen. Die Behörden im Iran nutzen die Verfahren, um Menschen zu bestrafen, die ihre Grundrechte ausübten. Sie wollten Angst und Schrecken verbreiten, um abweichende Meinungen zu unterdrücken, sagte der Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk. Der Österreicher hat bereits angeboten, nach Teheran zu reisen, um mit Vertreterinnen und Vertretern von Behörden zu sprechen. Zudem appellierte er an die Regierung im Iran, die Vollstreckung der Todesurteile auszusetzen.

Vier Hinrichtungen
Bisher sind vier Teilnehmer an Demonstrationen hingerichtet worden. Zuletzt waren es zwei junge Männer am 7. Jänner, denen der Tod eines Sicherheitsbeamten vorgeworfen worden war. Zwei weitere Hinrichtungen sollen unmittelbar bevorstehen, wie der UNO-Mitarbeiter Mohammad Asl Nsour in Genf sagte. Dort soll demnächst auch ein Gespräch zur Situation im Iran stattfinden.

Ein Foto der getöteten Mahsa Amini (Bild: ASSOCIATED PRESS)
Ein Foto der getöteten Mahsa Amini

Auslöser der landesweiten Proteste gegen den repressiven Kurs der Regierung und das islamische Herrschaftssystem war der Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini im September. Sie starb in Polizeigewahrsam, nachdem sie wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die islamischen Kleidungsvorschriften festgenommen worden war.

Polizei soll Kopftuch-Verstoß strikt bestrafen
Die iranische Polizei ist laut einem Agenturbericht jetzt angewiesen worden, Verstöße gegen die Kopftuch-Pflicht „strikt zu bestrafen“. Selbiges gilt für die Gerichte im Land, die die Täterinnen bei derartigen Verstößen aburteilen sollen. „(...) Sie mit Geldstrafen belegen sowie mit zusätzlichen Strafen wie Exil, Verbote, bestimmte Berufe auszuüben, und Schließung ihrer Arbeitsstätte“, zitierte die iranische Agentur.

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