Der wegen Vergewaltigung verurteilte Ex-Bürgermeister von Scharten und Ex-Landtagsabgeordnete Jürgen Höckner (ÖVP) wurde am 21. November 2022 zu sieben Jahren Haft verdonnert. Bisher ist er aber noch nicht fit fürs „Häfen“. Wie lange kann man einen Haftantritt rausschieben?
„Laut Information des zuständigen Richters hat der Verurteilte aus gesundheitlichen Gründen um Strafaufschub angesucht. Mit einer Entscheidung ist Anfang Februar 2023 zu rechnen“ – mit diesen nüchternen Sätzen antwortete das Landesgericht Wels auf die „Krone“-Anfrage, ob der ehemalige ÖVP-Landtagsabgeordnete und ehemalige Bürgermeister von Scharten Jürgen Höckner (56) eigentlich „schon“ hinter Gittern sitzt.
Neuen Anwalt engagiert
Sein neuer, mittlerweile dritter Anwalt ist nach Oliver Plöckinger der bekannte Linzer Strafrechtler Andreas Mauhart. Dieser sagt zur „Krone“: „Wir haben einen Antrag auf Haftunfähigkeit gestellt. Dieser muss nun geprüft werden, wahrscheinlich wird auch ein Gutachten in Auftrag gegeben werden müssen.“ Gerichtsinsider rechnen damit, dass Höckner frühestens im März hinter Gittern landet.
„Ist ein dem Wesen der Freiheitsstrafe entsprechender Strafvollzug wegen einer Krankheit oder Verletzung, wegen Invalidität oder eines sonstigen körperlichen oder geistigen Schwächezustandes nicht durchführbar, so ist die Einleitung des Strafvollzuges so lange aufzuschieben, bis der Zustand aufgehört hat (gekürzt).“
Im Oktober 2021 wurde das erste Urteil gefällt
Der umtriebige Politiker wurde, wie berichtet, am 21. November 2022 vom Oberlandesgericht Linz wegen Vergewaltigung zu sieben Jahren hinter Gittern verurteilt. Höckner, der stets seine Unschuld beteuert, hatte in erster Instanz im Oktober 2021 in Wels siebeneinhalb Jahre ausgefasst.
Das OLG entschied, dass der Ex-Politiker ein halbes Jahr weniger lang absitzen muss. Höckner hatte als Ortschef zwischen 2014 und 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt, dreimal vergewaltigt und – als sie ihr Schweigen schließlich brach – auch noch verleumdet.
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