Ein 14-Jähriger hatte in den Sommerferien Geschlechtsverkehr mit einer erst Elfjährigen. Der Prozess in Wels endete mit einem Schuldspruch, aber ohne Strafe - nicht rechtskräftig.
Tatort Kinderzimmer in den großen Ferien: Dreimal soll ein 14-jähriger Afghane ein erst elfjähriges Mädchen, das mit ihm dieselbe Schule im Großraum Vöcklabruck besucht, sexuell missbraucht haben. Der Geschlechtsverkehr soll zwar einvernehmlich gewesen sein, war dennoch verboten, denn der Bursch hätte das elfjährige Mädchen nicht einmal küssen dürfen. Sex mit Geschlechtsverkehr wäre erst frühestens ab 13 erlaubt, wenn der Partner maximal 16 Jahre alt ist.
Und der Bursch soll - wie die Mutter des Opfers der „Krone“ berichtete - das Kind am Handy bedrängt haben, nichts von den Übergriffen zu berichten. In der Schule musste der Bub in eine „Time-out-Klasse“, man versuchte, Treffen der Beteiligten zu vermeiden.
Bis zu fünf Jahre Gefängnis drohten
Am Dienstag musste sich der junge Afghane, der mit 14 schon strafmündig ist, bei einem Jugendgerichtsprozess am Landesgericht Wels verantworten. Ihm drohten unter Anwendung der Regeln für Jugendliche bis zu fünf Jahre Gefängnis. Der Schüler war voll geständig.
Schuldig „unter Vorbehalt der Strafe“
Der Schöffensenat sprach den Burschen des schweren sexuellen Missbrauchs für schuldig, „jedoch unter Vorbehalt der Strafe mit einer Beobachtungszeit von drei Jahren“, wie Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand auf „Krone“-Anfrage erklärte. Das bedeutet, dass der Schüler straffrei bleiben kann, wenn er die kommenden drei Jahre die Weisungen - Bewährungshilfe, Termine bei der Jugend- und Sexualberatung - wahrnimmt und auch das Teilschmerzensgeld bezahlt.
Die Staatsanwaltschaft Wels hat noch keine Erklärung abgegeben, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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