Nach Dokumentenfund
Joe Biden ist „überrascht“ und will „kooperieren“
US-Präsident Joe Biden bemüht sich angesichts des Fundes geheimer Dokumente in seinem ehemaligen Privatbüro um Schadensbegrenzung. Er sei „überrascht“ gewesen, dass die Dokumente überhaupt in das Büro gebracht worden seien, so Biden, der gleichzeitig „volle Kooperation“ bei den Ermittlungen versprach.
Er wisse nicht, was in den Unterlagen stehe, erklärte Biden weiter. Der pikante und politisch brisante Fund bringt den Präsidenten in Erklärungsnot. Am Montag war öffentlich geworden, dass Biden geheime Unterlagen aus seiner Zeit als US-Vize unter dem damaligen Präsidenten Barack Obama in seinen privaten Büroräumen im Penn Biden Center in der Hauptstadt Washington aufbewahrt hatte. Biden habe die Räumlichkeiten nach seinem Ausscheiden aus dem Amt des Vizepräsidenten 2017 bis etwa 2020 genutzt, hieß es aus dem Weißen Haus.
Dokumente mit höchster Geheimhaltungsstufe
Bei den Unterlagen handelt es sich Berichten zufolge um mindestens zehn geheime Dokumente, einige mit höchster Geheimhaltungsstufe. Darunter sind laut CNN etwa Papiere des US-Geheimdienstes zu anderen Ländern wie der Ukraine, dem Iran oder Großbritannien. Das Weiße Haus teilte weiter mit, die Dokumente seien bereits am 2. November beim Ausräumen von Bidens Büroräumen gefunden worden.
Schlechter Zeitpunkt für Biden
Die politisch brisante Nachricht ereilte Biden während seines ersten Auslandstrips im neuen Jahr. Der US-Präsident war für politische Gespräche mit dem mexikanischen Präsidenten Andres Manuel Lopez Obrador und Kanadas Regierungschef Justin Trudeau nach Mexiko gereist. Am Montag und Dienstagvormittag (Ortszeit) schwieg er dort zunächst zu bohrenden Nachfragen nach dem Fund. Erst bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Lopez Obrador und Trudeau am Dienstagabend (Ortszeit) erklärte er sich schließlich.
Biden bestätigte, seine Anwälte hätten beim Ausräumen des Büros eine Kiste mit den Unterlagen in einem „abgesperrten Kasten“ entdeckt und sofort dem Nationalarchiv übergeben. Warum der Vorfall erst jetzt bekannt wurde, sagte Biden nicht. Er kooperiere „vollends“ bei den Ermittlungen und hoffe, dass diese bald beendet seien. Die Menschen wüssten, dass er Verschlusssachen „sehr ernst nehme“, betonte Biden. Seine Anwälte hätten auch „vollkommen richtig reagiert“, indem sie umgehend das Nationalarchiv informiert hätten.
Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Der republikanische Parlamentarier Don Bacon über Biden
Skandal um Trump wegen ähnlicher Geschichte
Der Fund ist für Biden aber politisch äußerst heikel, denn mit einem ähnlichen Fall hatte sein Vorgänger Donald Trump im Sommer für einen Skandal gesorgt. Trump hatte bei seinem Auszug aus dem Weißen Haus im großen Stil Regierungsdokumente mit in sein privates Anwesen Mar-a-Lago in Florida genommen, darunter etliche Dokumente mit höchster Geheimhaltungsstufe. Die Bundespolizei FBI hatte das Anwesen in Florida im August durchsucht und diverse Verschlusssachen beschlagnahmt. Der von Biden ernannte Justizminister Merrick Garland setzte einen Sonderermittler ein, der klären soll, ob sich Trump eventuell strafbar gemacht hat. In den USA müssen Regierungsdokumente in der Regel archiviert und für die Nachwelt aufgehoben werden.
Viele Republikaner fordern bereits, Gleiches müsse nun auch für Biden gelten. Mehrere Abgeordnete nahmen die Enthüllung zum Anlass, Biden scharf zu kritisieren. „Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen“, sagte der republikanische Parlamentarier Don Bacon mit Blick auf die Kritik, die Biden an Trump in einem Interview in September geübt hatte. Biden hatte das Verhalten seines Amtsvorgängers darin als „unverantwortlich“ bezeichnet.
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Ähnlich, aber doch anders
Anders als nun bei Biden war in Trumps Fall allerdings ein Streit mit dem Nationalarchiv vorausgegangen, das die Unterlagen von Präsidenten verwaltet. Es versuchte monatelang, von Trump Papiere aus dessen Amtszeit zu bekommen. Zwar hatten Trumps Anwälte schließlich Dokumente übergeben, doch mutmaßten die Beamten, dass Trump oder sein Team weiter Unterlagen zurückhielten, was nicht erlaubt ist. Im Durchsuchungsbefehl waren damals als mögliche Grundlage für etwaige Beschlagnahmungen drei Straftatbestände aufgeführt: das Sammeln, Übermitteln oder Verlieren von Verteidigungsinformationen, das Entfernen oder Zerstören offizieller Dokumente sowie das Zerstören oder Verändern von Dokumenten, um Ermittlungen zu behindern.
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