Mordanklage

Zuerst Bier getrunken, dann tödlich zugestochen

Salzburg
11.01.2023 14:25

Die Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen einen Österreicher (34). Er soll im April seinen Bekannten in dessen Wohnung im Streit mit mehreren Messerstichen getötet haben.

Er hatte noch am 6. April um 6.30 Uhr früh selbst den Notruf gewählt, sich vor den Polizisten als Opfer einer Messer-Attacke ausgegeben. Jetzt ist der Österreicher (34) mit türkischen Wurzeln des Mordes an seinen langjährigen Bekannten (33) angeklagt. Mit „mehreren wuchtigen Messerstichen gegen den Brust-, Bauch-, Rücken- und Kopfbereich“ soll er den Einheimischen getötet haben, heißt es in der zwölfseitigen Anklageschrift. Zuvor hatten die beiden Nachbarn in einer Wohnung im Salzburger Stadtteil Parsch gemeinsam Alkohol getrunken.

Tödlicher Streit im Rausch

Der neunfach vorbestrafte Angeklagte hatte zudem noch Drogen wie Kokain und Cannabis konsumiert. In der Nacht dürfte es zu einem Streit gekommen sein: Dabei soll der Hilfsarbeiter mit einem Messer mehrmals zugestochen und mit einem Akku-Schrauber Hiebe gegen den Kopf verteilt haben. Das Opfer verblutete durch die Messerstiche. Als die Polizei am Tatort eintraf, fanden sie den leblosen und blutbeschmierten Körper des Salzburgers vor der Wohnungstüre.

Verteidiger Kurt Jelinek (Bild: Tschepp Markus)
Verteidiger Kurt Jelinek

Neben der Leiche fand sich laut Anklage die Tatwaffe, jedoch mit einem abgebrochenen Griff. Blutspuren waren auch im Stiegenhaus verstreut – sogar auf den Klingeln von Nachbarn. Aufgrund des Spurenbildes war den Ermittlern schnell klar, dass die ersten Angaben des nun Angeklagten nicht zusammenpassten. Vielmehr deuteten die Spuren am Tatort auf einen Kampf hin. Seither befindet sich der Verdächtige in U-Haft – und schweigt.

Laut einem Gutachten ist der Angeklagte seit längerem suchtkrank – zum Tatzeitpunkt war er aber zurechnungsfähig. Verteidigt wird der 34-Jährige durch den Salzburger Anwalt Kurt Jelinek. Den Prozess wird Richterin Bettina Maxones-Kurkowski leiten. Ein Termin ist noch offen.

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