Eine Würgeattacke und drei Messerstiche führten im Mai 2022 zum Tod von Sabrina L. (30). Die zweifache Mutter wurde im Keller eines Gasthauses im Salzburger Piesendorf in ihrem eigenen Blut gefunden. Der mutmaßliche Täter bemitleidet indes in seinem Prozess vor allem sich selbst. Nun droht ihm - unter anderem deswegen - zusätzlich zur Haft eine Einweisung in eine Anstalt.
Fast weinerlich berichtet Christian L. von seiner misslungenen Beziehung, seinem anstrengenden Leben und seiner schwierigen psychischen Situation. Eine bizarre Szene, bedenkt man, warum der Gastronom vor Gericht steht. Der Pinzgauer (42) muss sich seit Mittwoch in Salzburg wegen Mordes an seiner Noch-Ehefrau Sabrina L. (30) verantworten. Laut Gutachter wurde das Opfer am 13. Mai 2022 zunächst gewürgt - so heftig, dass der Schildknorpel brach. Danach stach Christian L. dreimal mit einem spitzen Fleischmesser zu, durchbohrte sogar den Brustkorb. Sabrina L. verblutete in der Gasthaus-Küche. Der Leichnam wurde kurz darauf von der Mutter des mutmaßlichen Mörders gefunden. Er hatte sie telefonisch über einen Streit informiert.
Täter und Verteidiger sprechen von Totschlag
Die Tat gestand L. nach rund 24 Stunden Flucht. Er sprach und spricht aber von einem Blackout und davon, dass er nicht morden wollte. Es sei ein „Ausnahmezustand“ gewesen, ausgelöst durch Demütigungen und Seitensprünge durch das Opfer. Den Messerstichen sei ein Handgemenge vorangegangen - ausgelöst durch einen Streit wegen des Beziehungsendes und einer angedachten Betriebsübernahme durch Sabrina L. Das spätere Opfer sei schreiend und boxend auf ihn zugekommen und habe ihn später sogar gewürgt. Er habe sie dann in den Schwitzkasten genommen und gewürgt. Was danach passiert ist, wisse er nicht mehr. Die nächste Erinnerung sei, wie er seine Hände und die Tatwaffer in der Spüle säuberte.
„Ich bin umgänglich, ruhig, liebevoll“
Sich selbst beschreibt er als „umgänglich, ruhig, und liebevoll“. Das lässt die Richterin nicht so stehen, konfrontiert L. mit einer Anzeige wegen Körperverletzung und Stalking und drohenden, beleidigenden Chats. Dort zu lesen: „Du hast einen Riesenfehler gemacht und den löffelst du jetzt aus, Hure!“ Oder: „Du bist tot, weißt es nur noch nicht!“ Und: „Wer nicht hinter mir steht, steht mir im Weg.“ Indizien für eine geplante Tat: In der Sockenschublade wurde ein Messer, baugleich zur Tatwaffe, gefunden. Außerdem wurde im Auto von Christian L. eine Tasche mit Hygieneartikeln und Reservewäsche gefunden. Zudem verlegte er am selben Tag eine Blumenlieferung auf einen Termin am Vormittag und sagte dem Zimmermädchen, dass es zu Hause bleiben könne.
Gerichtspsychiaterin ortet Selbstmitleid und empfiehlt Einweisung
Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter bescheinigt dem Mann Zurechnungsfähigkeit. Zugleich diagnostiziert sie eine „Persönlichkeitsstörung“. Heißt im konkreten Fall: Christian L. verhält sich selbstmitleidig und stellt seine Interessen über jene von anderen. „Er hat mir gegenüber sein eigenes Empfinden in den Vordergrund gestellt und die Tat bagatellisiert“, meint die Psychiaterin. Außerdem suche er die Schuld nicht bei sich selbst und sei kaum kritikfähig. Aufgrund des Verhaltens in der Verhandlung empfiehlt die Psychiaterin jetzt sogar die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Diese Empfehlung habe sich ihr durch das Bekanntwerden der Droh-Chats und das gezeigte Verhalten in der Hauptverhandlung aufgedrängt, so die Sachverständige.
Ex-Freundin zeigte L. im Jahr 2012 wegen gefährlicher Drohung an
Bei den Angehörigen wolle er sich entschuldigen. „Ich kann nicht sagen, warum das an diesem Tag so passiert ist“, gibt L. zu Protokoll. Ein Urteil wird für Donnerstag erwartet. Zuvor werden noch einige Zeugen einvernommen. Bemerkenswert: L. wurde schon von einer vormaligen Freundin wegen gefährlicher Drohung angezeigt. Er hatte gedroht, ihr Haus anzuzünden. Dieses Verfahren endete im Jahr 2012 mit einer Diversion.
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