Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Berufung in der Causa Prikraf angemeldet. Somit sind die Freisprüche gegen den früheren FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache und den Privatklinikbetreiber Walter Grubmüller nicht rechtskräftig. Der Prozess hatte nach einem Spruch des Oberlandesgerichts Wien bereits wiederholt werden müssen.
In dem Verfahren ging es um von der WKStA angeklagten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Wiener Privatklinik Währing. Das Gericht sah nach der Wiederholung des Beweisverfahrens keinen Beweis für Korruption. Als nicht erwiesen wurde angesehen, dass sich Grubmüller für Spenden an die FPÖ von insgesamt 12.000 Euro einen - in der parlamentarischen Praxis aussichtslosen - Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei zur Aufnahme aller Privatkliniken in den Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (Prikraf) erkauft haben soll.
In dem Berufungsverfahren durch die WKStA muss nun wieder das Oberlandesgericht Wien entscheiden. Dieses hatte die Schuldsprüche gegen Strache und Grubmüller - beide waren zuerst zu bedingter Haft verurteilt worden - nach der ersten Runde bereits ausführlich kritisiert.
Nicht zuletzt auf dieser Grundlage gab es am Dienstag Freisprüche für beide Angeklagte. Straches Rechtsanwalt Johann Pauer kommentierte die nun angestrengte Fortsetzung des Verfahrens auf APA-Anfrage lediglich mit den Worten: „Man muss nicht alles im Leben verstehen.“
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