Hitler Foto-Montagen, Nazi-Zeit verharmlosende Sprüche und hetzerische, verstörende Bilder. Dass das Herumschicken dieser Inhalte alles andere als „lustig“ ist, musste ein 47-Jähriger vorm Landesgericht Wels feststellen. Er wurde wegen Wiederbetätigung rechtskräftig verurteilt.
„Einige der Bilder oder Sprüche könnte man noch humoristisch verstehen, aber das Ganze ist kein Spaß mehr“, Staatsanwalt Christoph Weber hielt einem Timelkamer eine Liste von 70 Bildern, Fotomontagen und Sprüchen mit Nazi-Inhalt und -Verharmlosung vor, die er über rund zehn Jahre von seinem Handy an einen Freund geschickt hatte. Dieser ist wegen Wiederbetätigung verurteilt, musste vorm Schwurgericht in Wels aber nicht mehr aussagen.
Denn der Angeklagte (47) gestand alles. Dass er der Nazi-Ideologie nahe stehe, verneinte er aber und bot auch an, sein Hemd abzulegen, unter dem Tattoos durchschimmerten, um zu beweisen, dass er keine NS-Insignien auf der Haut trägt. Das war aber dann nicht nötig.
„Ich hab’ mir nichts gedacht dabei“, sagte der wegen anderer Delikte mehrfach Vorbestrafte. Verteidiger Harald Strasser verwies aufs umfassende Geständnis und das Urteil von 12 Monaten bedingt und 1440 Euro unbedingter Geldstrafe ist rechtskräftig. „Jetzt muss ich es mir gefallen lassen, Nazi genannt zu werden“, sagte der 47-Jährige und meinte: „Ich werde jetzt andere warnen, dass es nicht gescheit ist, solche Sachen herumzuschicken, auch wenn es nur an einzelne Personen geht.“
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