Ab Dienstag

Musk: Prozessauftakt wegen irreführender Tweets

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14.01.2023 13:00

Tesla-Chef Elon Musk muss sich wegen Manipulation der Aktienmärkte durch einen Tweet im Jahr 2018 ab Dienstag vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien verantworten. Wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte, wies Bundesrichter Edward Chen Musks Forderung zurück, das Verfahren von San Francisco in den Bundesstaat Texas zu verlegen, wohin der Tesla-Chef den Firmensitz mittlerweile verlegt hat. Am Dienstag soll demnach die Auswahl der Geschworenen beginnen.

Musk hatte Anfang August 2018 mit einer Nachricht im Kurzbotschaftendienst Twitter für Wirbel gesorgt, wonach er einen Rückzug des Elektroautokonzerns von der Börse ins Auge fasse und die Finanzierung dafür „gesichert“ sei. An den Aktienmärkten sorgte die unkonventionelle Ankündigung für Unruhe; die Tesla-Aktie legte um fast elf Prozent zu, woraufhin die New Yorker Börse den Handel mit den Papieren zeitweise aussetzte.

Ein paar Wochen später machte Musk dann einen Rückzieher: Der Verbleib an der Börse sei doch der „bessere Weg für Tesla“, verkündete er. Gegen Musk wurde Klage eingereicht wegen „künstlicher Manipulation“ des Preises der Tesla-Aktie mit dem Ziel, allen Investoren zu schaden, die auf einen sinkenden Aktienkurs gewettet hatten.

Anwälte orten in Kalifornien Vorurteile gegen Musk
Musks Anwälte hatten die Forderung nach einer Verlegung des Prozesses nach Texas damit begründet, dass die öffentliche Meinung in San Francisco wegen seines Kaufs von Twitter und der darauffolgenden Entlassungswelle bei dem Onlinedienst gegen ihn gerichtet sei. Die örtlichen Medien hätten in den vergangenen Monaten „voreingenommene und negative Beiträge“ über Musk veröffentlicht und auch Kommunalpolitiker wie San Franciscos Bürgermeisterin hätten gegen den Unternehmer Stellung bezogen.

Richter Chen hielt diesen Argumenten laut der Nachrichtenagentur Bloomberg entgegen, Musk habe auch „viele Fans“ in San Francisco. Die Zusammenstellung einer unparteiischen Jury sei durchaus möglich. In einer früheren Entscheidung hatte der Bundesrichter zu dem beanstandeten Tweet von Musk erklärt, die Botschaft könne als „falsch und irreführend“ betrachtet werden.

Wegen des Tweets hatte Musk bereits eine Menge Ärger mit den US-Behörden. Die Börsenaufsicht SEC zwang ihn 2018, den Posten als Vorsitzender des Tesla-Aufsichtsrats zu räumen, und verfügte, dass Musks Tweet mit direktem Bezug zu Tesla vor ihrer Veröffentlichung durch einen Juristen geprüft werden müssen. Zudem mussten Musk und der E-Auto-Konzern jeweils 20 Millionen Dollar (18,5 Millionen Euro) Geldbuße zahlen. Vergangenes Frühjahr hatte Musk vergeblich versucht, die SEC-Entscheidung zu kippen.

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