Nach Ermittlungen in Österreich ist ein Falschgeldhändler, der im Darknet aktiv war, im Raum Neapel verhaftet worden. Mehr als 100 Abnehmer in ganz Europa wurden zudem ausgeforscht, davon vier hierzulande, teilte das Bundeskriminalamt mit. Begonnen hatte der Fall im November 2018, als die italienischen Behörden den heimischen Kolleginnen und Kollegen einen Hinweis auf eine Postsendung mit einer größeren Menge Falschgeld gaben.
Die „Blüten“ seien im Darknet bestellt worden und bereits auf dem Weg nach Österreich, hieß es damals. „Seitdem ermittelten das Comando Carabinieri Antifalsificazione Monetaria, die Staatsanwaltschaften Neapel Nord und Zentral, die Staatsanwaltschaft Korneuburg und das Bundeskriminalamt mit Unterstützung von Europol in enger internationaler Zusammenarbeit gemeinsam, um den Darknetvendor (Verkäufer, Anm.) auszuforschen“, so das Bundeskriminalamt am Montag.
Der Falschgeldhändler soll über mehrere Jahre größere Mengen im Darknet verkauft und in viele Länder Europas versendet haben. Im Dezember 2020 fanden erste Hausdurchsuchungen bei drei Verdächtigen in Italien statt. Am Freitag vergangener Woche (13. Jänner 2023) wurden acht Festnahmeanordnungen vollzogen und weitere 20 Hausdurchsuchungen bei Beschuldigten in Italien durchgeführt. Diese sollen den Darknet-Account des Verkäufers betrieben haben.
Erste Verurteilungen in Österreich
Mehr als 100 Falschgeldkäufer in ganz Europa sind im Zuge der Ermittlungen mittlerweile ausgeforscht worden. In Österreich wurden laut Bundeskriminalamt im Zuge der „Operation Ermes“ vier Personen im Alter zwischen 24 und 52 Jahren ermittelt, die Falschgeld bestellt hatten. Sie wurden bereits verurteilt. Es handle sich um zwei österreichische, einen montenegrinischen und einen ukrainischen Staatsangehörigen. In allen vier Fällen war das Falschgeld bereits auf dem Versandweg abgefangen und sichergestellt worden.
Wer sich in Österreich Falschgeld im Darknet oder Internet besorgt, wird nach Paragraf 232 Strafgesetzbuch angezeigt, das Delikt der Geldfälschung ist mit einer ein- bis zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht.
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