Der Geschäftsführer eines Lungauer Après-Ski-Lokals soll sein Personal angewiesen haben, trotz Covid-Erkrankung weiter Dienst zu verrichten: Dies wirft ihm die Salzburger Staatsanwaltschaft vor. Beim Prozess am Montag bestritt er die Vorwürfe. Die Richterin vertagte.
„Wenn wir alle still sind und nichts sagen, geht das in ein paar Tagen weg“, soll er laut Zeugen Mitarbeitern geraten haben. Was er aber beim Prozess am Montag im Landesgericht bestritt: „Das ist widersprüchlich. Wir hatten danach ohnehin zehn Tage zu“, so der Lungauer Lokalbetreiber, der auch zweifelt, ob der erkrankte Kellner überhaupt von 1. bis 3. Jänner 2022 Dienst verrichtet hatte.
Der Mitarbeiter soll sich laut Anklage zum Jahreswechsel auf 2022 angesteckt haben. Die Bezirkshauptmannschaft erreichte ihn erst am 3. Jänner zur Absonderung – überhaupt gab es danach wegen des Lokals einen öffentlichen BH-Aufruf mit 15 Erkrankten. Der Prozess wurde vertagt.
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