Was ist zumutbar?

Zur Arbeit im Schnee: „Gesunder kann zu Fuß gehen“

Kärnten
16.01.2023 20:00

Wann ist Schnee eine Entschuldigung, nicht oder zu spät zur Arbeit zu kommen? Die „Kärntner Krone“ hat bei Experten der Arbeiterkammer nachgefragt. Zumutbar ist mehr als man denken würde ...

Stundenlange Staus auf der Autobahn, widrige Fahrverhältnisse, gesperrte Straßen: Viele schafften es am Montag nicht rechtzeitig oder auch gar nicht in die Firma oder ins Büro. Doch gilt vorhersehbarer Schneefall im Winter auch arbeitsrechtlich als Dienstverhinderung?

Früher aufbrechen und Wettervorhersage studieren
„Nur dann, wenn man zuvor alles Zumutbare unternommen hat, um pünktlich zu sein“, erklärt Jurist Max Turrini von der Arbeiterkammer. Sprich: früher aufbrechen, Wettervorhersage studieren, auf Öffis umsteigen, Alternativen überlegen.

„Für einen gesunden Arbeitnehmer etwa wird es auch zumutbar sein, einige wenige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen.“ Sollte aber letztlich gar nichts klappen, muss man sich zumindest entschuldigen. Dann ist es „berechtigtes Fernbleiben“, wofür keine Urlaubs- oder Freizeit abgezogen werden darf. Und eine Entlassung wäre laut AK auch ungerechtfertigt.

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