Im Zuge der Vorwürfe gegen den Schauspieler Florian Teichtmeister wegen des Besitzes von sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger steht nun ein weiterer Schauspieler im Fokus, der ebenfalls im Cast von „Corsage“ war. Ihm wird sexuelle Belästigung vorgeworfen.
Der Schauspieler sei „immer wieder durch sexuelle Belästigungen auffällig geworden sein“, berichtet der „Standard“. Die Vorwürfe beziehen sich aber nicht auf die Dreharbeiten zum Film von Marie Kreutzer. Laut einer Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien sei in Bezug auf diesen Fall kein Verfahren anhängig. Ein Sprecher der Produktionsfirma Film AG betont am Dienstag: „Natürlich nehmen wir solche Vorwürfe ernst, auch wenn sie nichts mit der Produktion des Films ,Corsage‘ direkt zu tun haben.“
Regisseurin wollte Gerüchten auf den Grund gehen
Regisseurin Marie Kreutzer habe im Sommer vergangenen Jahres dazu ausführlich Stellung genommen. „Sie hat bereits damals sowohl mit dem Schauspieler als auch mit vielen Hinweisgebern versucht, den Gerüchten auf den Grund zu gehen. Wir hatten gestern noch einmal ein ausführliches Gespräch mit dem Schauspieler. Auch dieses Gespräch hat für uns keinen neuen Informationsstand gebracht.“
Die Vertrauensstelle gegen Belästigung und Gewalt in Kunst, Kultur und Sport („vera*“) verweist darauf, dass man zu aktuellen Fällen keine Auskunft geben könne. Die IG Autorinnen Autoren warnt indes vor „Pauschalhaftungen für andere an Produktionen Beteiligte“: „Zum einen droht die Causa mit einer Mitverantwortlichen- und Mitschuldigensuche sich bereits medial und politisch zu verselbständigen und vom Problem der seit Jahrzehnten nicht ausreichenden Bekämpfung von Kinderpornografie abzulenken, zum anderen sollen keine Produktionen mehr gespielt werden, in denen Teichtmeister mitgewirkt hat.“
Warnung vor „Teichtmeister-Bann“
Es fänden sich „Hunderte und Aberhunderte Mitwirkende in diesen Produktionen, die jetzt alle unter den Teichtmeister-Bann gestellt werden“, so Gerhard Ruiss. „Es ist dringend geboten, zu einem in jeder Richtung verantwortungsvollen Umgang mit der Causa zu kommen, der nicht aus Pauschalhaftungen von anderen Kunst- und Kulturschaffenden bestehen kann.“
Klarstellung von Anwalt
Unterdessen nahm der Verfassungsrichter und Anwalt Michael Rami, der Teichtmeister in medienrechtlichen Belangen vertritt, auf Twitter Stellung zu seinen Aussagen vom vergangenen Freitag. So war Rami etwa vom Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) dafür kritisiert worden, von einem „rein digitalen Delikt“ gesprochen zu haben. „Angesichts dieser Verharmlosung schwerer realer Straftaten fordern wir, dass ein Verfassungsrichter, als Hüter der Rechtsstaatlichkeit, nicht gleichzeitig Anwalt eines Sexualstraftäters sein kann“, hieß es in einer Aussendung des AÖF. Auch Innenminister Karner kritisiert diese Wortwahl und warnt vor einer Bagatellisierung.
In einer mehrteiligen „Klarstellung“ schrieb Rami dazu auf Twitter: „Ich habe in meiner Stellungnahme zum Fall erklärt, dass Florian Teichmeister von der StA der Besitz solcher Bilder im Sinne des Gesetzes vorgeworfen wird (,digitales Delikt‘), ihm aber NICHT angelastet wird, Kinder eigenhändig missbraucht zu haben. Dieser Begriff (,digitales Delikt‘) stammt nicht von mir, sondern aus der Rechtswissenschaft.“ Klar sei dabei „für jeden, dass hinter solchen Bildern reale Opfer stehen, nämlich missbrauchte Kinder, und dass die Nachfrage nach solchen Bildern das Angebot schürt, also immer neue Verbrechen produziert“, so Rami. Gerade deshalb sei § 207a StGB im Jahr 1994 in Kraft gesetzt und mit späteren Gesetzesnovellen mehrfach verschärft worden. Nachsatz: „Im Übrigen bin ich selbst Vater.“
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