War strikt abgeschafft

Kein Adel? Österreicher dürfen wieder „von“ heißen

Österreich
17.01.2023 17:47

Seit dem Ende der Monarchie in Österreich war es dem Adel nicht mehr erlaubt, das „von“ und die Titel im Namen zu führen. Nun könnten derlei Bezeichnungen hierzulande aber wieder legal zu sehen sein. Wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) klarstellt, darf das Adelsprädikat unter bestimmten Umständen auch in Österreich geführt werden.

Ins Rollen gebracht wurde die Diskussion von vier Österreichern, denen nach jahrzehntelangem Gebrauch der Name um ein Wort gekürzt wurde. Konkret handelt es sich dabei um die Brüder Maximilian und Thomas Martin Künsberg Sarre, sowie dessen Frau Michaela und ihren gemeinsamen Sohn Nikolaus, wie die „Presse“ berichtet.

Der Name der Familie entstammt von Ralph Künsberg Sarre, der seinen Namen im Jahr 1961 auf Sarre von Künsberg-Langenstadt änderte, als er aus Kuba in die USA auswanderte. Die Änderung deutet wohl auf seine frühere, fränkische Adelsfamilie hin.

Kläger wollen nie adelig gewesen sein
Die Kläger betonten nun vor dem EGMR, nie dem Adel angehört zu haben und dass der Name schlicht eine Erfindung ihres Vorfahren gewesen sei. Viele Jahre stand die Bezeichnung „von“ dabei auch offiziell im Personenstandsregister und damit auch in den Reisepässen und Personalausweisen. Erst im Jahr 2018 korrigierte die Stadt Graz dies und strich den Namenszusatz.

Der EGMR zog nun einen Schlussstrich unter die Diskussion. (Bild: APA/dpa/Rainer Jensen)
Der EGMR zog nun einen Schlussstrich unter die Diskussion.

Sehr zum Missfallen der betroffenen Familie - das Gesetz zur Abschaffung des Adels sei auf sie schließlich nicht anwendbar, so ihre Argumentation: Die Betroffenen zogen daraufhin durch alle juristischen Instanzen und bekamen nun vor dem EGMR Recht.

Adel bleibt aufgehoben, Namenszusatz darf bleiben
Wie die „Presse“ weiter berichtet, ging der EGMR dabei aber gar nicht auf dieses Argument ein. Ganz grundsätzlich stelle das Adelaufhebungsgesetz ein Mittel dar, das die Gleichheit unter den Menschen in Österreich herstellen solle - dies sei legitim, zitiert das Blatt aus dem Urteil. Allerdings hatten sich die Behörden jahrzehntelang nicht daran gestoßen, dass der Namenszusatz bei Geburt oder Hochzeiten vergeben und schließlich auch geführt wurde.

So verschwand das „von“ offiziell

Das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 sieht vor, dass das „von“ und die Titel im Namen vormals adeliger nicht mehr geführt werden dürfen. Sie wurden ersatzlos aus den Pässen gestrichen. Dabei wurde manchmal der Familienname durch das Wort gekürzt und das Prädikat ohne „von“ zum Familiennamen erklärt.

Österreich kann noch Berufung einlegen
Der Gerichtshof sah deshalb einen ungerechtfertigten Eingriff in das Recht auf Privat- und Familienleben - der Name sei schließlich ein „Schlüsselfaktor der menschlichen Identität“. Österreich hat nun drei Monate lang Zeit, gegen das Urteil zu berufen und damit vor die Große Kammer des EGMR zu bringen.

Geschieht dies nicht, bzw. bestätigt die Kammer das Urteil, dürfen über Jahrzehnte legal geführte Namen künftig jedenfalls nicht mehr verändert werden.

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