Ein 21-Jähriger musste sich wegen Wiederbetätigung vor Gericht in St. Pölten verantworten: Der Mostviertler fasst eine bedingte Haft nach nationalsozialistischen Postings aus - rechtskräftig.
Mehr als zwei Jahre lang war ein 21-jähriger Mostviertler Mitglied einer vermeintlichen Online-Spielegruppe, die sich binnen kürzester Zeit allerdings als Chatgruppe „Deutsches Kaiserreich“ entpuppte – samt Profilbild eines SS-Soldaten. Aufgrund widriger Lebensumstände sei der junge Mann da „irgendwie hineingerutscht. Ich hatte eine schwierige Phase und komische Gedanken“, gibt er vor dem Richter reumütig an. Nichtsdestotrotz postete er just am 15. März, dem Tag des Anschlusses an Hitler-Deutschland, knapp ein dutzend Bilder und Symbole mit nationalsozialistischem Inhalt – darunter etliche Hakenkreuze, Fotos von KZ-Häftlingen oder ein Porträt von Heinrich Himmler.
Bis zu 50 Personen hätten in besagter Chatgruppe propagandistisches NS-Material geteilt – zur Belustigung der Teilnehmer und „vor allem den Holocaust verharmlosend“, wie der Staatsanwalt eingangs festhält.
Angeklagter umfassend geständig
Nun musste sich der Gamer wegen Vergehen nach dem Verbotsgesetz am Landesgericht in St. Pölten verantworten. „Hier sitzt kein Vorzeige-Nazi auf der Anklagebank“, hält sein Verteidiger gleich zu Beginn fest. Vielmehr habe der Tod seines Vaters ihn emotional aus der Bahn geworfen. Angesichts eines möglichen Strafrahmens von bis zu zehn Jahren Gefängnis zeigte sich der junge Mann umfassend geständig. Der 21-Jährige wurde wegen Wiederbetätigung zu sechs Monaten bedingter Haft samt Weisung zur Psychotherapie verurteilt – rechtskräftig.
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