Erst vor wenigen Tagen schockierte Tierfreunde die Nachricht von einem zum Sterben auf die Straße gesetzten Kettenhundes. Kein Einzelfall, obwohl die Anbindehaltung von Hunden gesetzlich untersagt ist! Doch hier wird nur allzu gerne weggeschaut.
Nun ist auch ein weiterer Fall aktenkundig: Ein anonymer Hinweis beim Tierschutzhof Pfotenhilfe beschrieb eine Kettenhaltung eines Schäferhundes in einer Siedlung nahe Mattighofen im oberösterreichischen Bezirk Braunau. Tierschützerin Johanna Stadler ging dem nach und konnte bereits auf den ersten Blick deutlich den Schäferhund an der Kette sehen.
Sie erstattete umgehend Anzeige: „Man glaubt ja nicht, dass es sowas immer noch gibt und wird doch immer wieder eines Besseren belehrt. Oft sind es Menschen, die die Gesetzeslage gar nicht kennen oder bewusst ignorieren. Teilweise haben diese auch den erforderlichen Sachkundenachweis für die Hundehaltung nicht, bei dem zumindest einige gesetzliche Mindestanforderungen gelehrt würden.“
Rechtslage eindeutig
Mit dem ersten Bundestierschutzgesetz Österreichs kamen 2005 auch einige Verbesserungen, darunter das Anbindehaltungsverbot für Hunde. Mehr als 18 Jahre danach werden aber trotzdem noch relativ häufig Kettenhunde entdeckt. Der Tierschutzhof Pfotenhilfe erhält allein schon aus seiner Region jährlich mindestens ein Dutzend Meldungen.
Die Dunkelziffer muss viel höher liegen, da solche illegalen, tierquälerischen Kettenhaltungen oft Jahre unentdeckt bleiben oder aus Angst vor familiären oder nachbarschaftlichen Konflikten oder gar Gleichgültigkeit gegenüber Tierleid nicht gemeldet werden.
Politik gefordert
Die Tierschützer der Pfotenhilfe fordert seit vielen Jahren vom Tierschutzministerium - aktuell von Grünen-Minister Johannes Rauch - mit Nachdruck, die Kontrollressourcen erheblich aufzustocken und entsprechende Kontrollverordnungen zu erlassen.
Derzeit ist es ein Kampf gegen Windmühlen und auch für die Behörden schwierig zu bewältigen.
Johanna Stadler, Chefin Pfotenhilfe
Zu wenige Kontrollen
„Bei begründetem Verdacht dürfen sie zwar alle Räumlichkeiten kontrollieren, in denen Tierhaltung vermutet wird, aber für Routinekontrollen in privaten Tierhaltungen fehlt es an der gesetzlichen Grundlage und Personal. Nicht einmal die Hunde-Chippflicht oder der Sachkundenachweis können daher ohne konkreten Hinweis kontrolliert werden“, so Stadler abschließend.
Anonyme Hinweise
Tierschützer appellieren an die Bevölkerung, bei Tierquälerei oder Haltungsverstößen nicht wegzuschauen, sondern lieber einmal zu oft als zu spät die Behörden oder Vereine zu informieren. Die Pfotenhilfe bietet diese Möglichkeit auch anonym über ihre Homepage, auch die Tierecke nimmt Hinweise entgegen.
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