Mehrmals wurden in einzelnen Wohnungskategorien die Mieten 2022 angehoben. Viele können die Kosten nicht mehr stemmen. Zudem sind manche Forderungen von Vermietern einfach überzogen. Wir wissen, wo Ihnen geholfen wird.
Altbaumieter müssen seit April 2022 monatlich pro Quadratmeter mindestens 6,16 Euro zahlen. Ab 1. April 2023 steigt die Miete noch einmal um über acht Prozent. Bei den Kategoriemieten waren es im vergangenen Jahr sogar über 17 Prozent. Noch schlimmer erwischte es Mieter mit Kategoriezins. Das sind vorwiegend Menschen in Altbauwohnungen, bei denen der Mietvertrag zwischen 1982 und 1994 abgeschlossen wurde. Hier erfolgt automatisch eine Erhöhung der Miete, wenn der Verbraucherpreisindex um mehr als fünf Prozent steigt. Insgesamt dreimal war dies 2022 der Fall, die Mieten stiegen so in einem Jahr um 17,5 Prozent - und im April kommt die nächste Erhöhung. Doch das ist noch nicht alles.
Ganze Palette an Aufschlägen
Zum reinen Richtwert kommt noch eine Vielzahl von Zuschlägen: zum Beispiel für die Lage der Wohnung innerhalb des Gebäudes, für den Erhaltungszustand, für Ausstattungsmerkmale (Telefon, Sprechanlage, Waschmaschinenanschluss, Lift) sowie je nach Lage in der Stadt. Doch das betrifft natürlich nicht nur Mieter im Alt- oder Gemeindebau. Durch die extrem gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie oder in anderen Bereichen droht vielen Wiener Familien jetzt der finanzielle Kollaps. Doch was tun, wenn man sich die Miete nicht mehr leisten kann?
Lassen Mietforderungen checken
Gegenüber dem Jahr 2021 stieg auch die Anzahl der Beratungen bei der Mietervereinigung 2022 um rund 30 Prozent - ein Effekt der Teuerungswelle, denn fast alle Mieter waren im vergangenen Jahr von Erhöhungen betroffen. „Viele kommen derzeit nach einer Anhebung vorbei und wollen von uns prüfen lassen, ob alles rechts ist“, berichtet die Mietervereinigung. Doch worauf sollten Wiener in einem solchen Fall überhaupt achten, das haben wir Mietrechtsexpertin Marisa Herzog-Perchtold gefragt.
Tipps der Mietervereinigung
Gibt es eine Wertsicherungsvereinbarung im Mietvertrag? Ist die Wertsicherungsklausel wirksam? Das ist meist der Fall, wenn die Klausel transparent und nachvollziehbar formuliert ist. Unwirksam ist sie beispielsweise, wenn ein zu weit in der Vergangenheit liegender Bezugsmonat vereinbart wurde. Üblich ist die Wertsicherung nach Richtwert oder nach Verbraucherpreisindex unter Berücksichtigung eines Schwellenwerts. Wenn dieser (z. B. 5 Prozent) überschritten wird, dann kann eine Mietzinsanhebung begehrt werden.
Genaue Fristen
Entspricht die Erhöhung der Wertsicherungsvereinbarung? Wurde die Anhebung auch tatsächlich korrekt berechnet? Ist das Mietrechtsgesetz anwendbar, muss der Vermieter schriftlich 14 Tage vor dem Zinstermin die Erhöhung ankündigen. Bei zu spät ankommenden Schreiben verschiebt sich die Erhöhung um einen Monat. Ein verfrühtes Schreiben löst keine Rechtswirkungen aus.
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