Die Vogelgrippe ist nun nachweislich auch in Tirol angekommen. Wie das Land Tirol Donnerstagnachmittag mitteilte, starben in einem Tierpark im Tiroler Unterland am Wochenende insgesamt sechs Schwäne. Mittlerweile wurde vom Labor bestätigt, dass es sich bei der Todesursache um die Vogelgrippe handelt. Landesveterinärdirektor Josef Kössler rechnet indes mit einer baldigen Stallpflicht.
In einem Tierpark im Tiroler Unterland wurde nun der erste Fall von Vogelgrippe, auch als Geflügelpest bekannt, in Tirol publik. Sechs Schwäne verendeten am Influenzavirus. Fünf davon sind letztes Wochenende im betroffenen Tierpark tot aufgefunden worden, ein weiterer Schwan musste getötet werden. Für Besucher war der Park aufgrund der Winterpause geschlossen.
Keine Gefahr für Menschen
Für Menschen stellt das Virus aber keine Gefahr dar. „Derzeit tritt der Stamm H5N1 auf. Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar“, betont Landesveterinärdirektor Josef Kössler. Das Virus werde auch nicht über Lebensmittel übertragen.
Dieses Influenzavirus gilt als nicht humanpathogen, stellt für den Menschen also keine Gefahr dar.
Landesveterinärdirektor Josef Kössler
Vorsichtsmaßnahmen schon ab 10. Jänner
Die Vogelgrippe geht bereits in ganz Europa um. Aus diesem Grund gelten schon ab dem 10. Jänner Vorsichtsmaßnahmen in Österreich. „Wir beobachten die Lage sehr genau und wollen vor allem ein Übergreifen der Tierseuche auf die heimischen Geflügelbestände vermeiden“, erlkärt Kössler. Man gehe davon aus, dass Tirol bald als Gebiet mit „stark erhöhtem Risiko“ gelten werde. Derzeit herrscht in Tirol „erhöhtes Risiko“.
Stallpflicht kommt sehr wahrscheinlich
In Tirol gibt es rund 6200 meist kleinste und kleine Tierhaltungen mit insgesamt rund 300.000 Stück Geflügel. Für die Betriebe könnten bald Verschärfungen der Auflagen gelten: „Wir gehen davon aus, dass für Betriebe mit über 50 Stück Geflügel in Ergänzung zu den aktuellen Maßnahmen in Kürze österreichweit einheitlich Stallpflicht gelten wird“, sagte Landesveterinärdirektor Kössler. Von tot aufgefundenen Wasser- und Greifflügel besteht österreichweit eine Meldepflicht.
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