Ein Tiroler Schwimmlehrer sah leider nicht hin, als sein kleiner Schützling unterging. Das Verfahren nach dem tragischen Vorfall im Jahr 2017 wurde einst eingestellt, ein Medizin-Gutachten führte aber zur Wiederaufnahme. Es ging um grob fahrlässige Tötung.
Ein Albtraum für alle Beteiligten, für Eltern und Schwester wohl die große Tragödie ihres Lebens: Beim Schwimmunterricht in der „Aquarena“ in Kitzbühel kam 2017 ein 5-Jähriger tragisch ums Leben.
Was war passiert? Der erfahrene Sportlehrer musste wegen einer Beckensperre ins tiefere Wasser ausweichen, acht Kinder sollten sich mit „Schwimmnudeln“ bewegen. Zumindest vier Minuten lang, so spätere Rekonstruktionen, fiel dem Angeklagten (52) nicht auf, dass einer der Köpfe fehlte. Erst andere Kinder wiesen ihn darauf hin, dass der 5-Jährige reglos unter Wasser trieb. Verzweifelten Wiederbelebungsversuchen folgte eine Woche später der Tod des Buben in der Klinik.
Gutachter: Rettung bei schneller Reaktion möglich
Ein damaliges Gutachten der Gerichtsmedizin ergab, dass der 5-Jährige auch an einem Herzleiden verstorben sein könnte, das Verfahren wurde eingestellt. Die Eltern strengten aber ein Zivilverfahren an – und es kam die Wende: Ein Gutachter schloss einen Herzinfarkt aus, bei einer Reaktion binnen drei Minuten hätte der Bub gerettet werden können. Kurz vor der Verjährungsfrist saß der Kursleiter daher nach fast sechs Jahren wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht. Neben ihm der Vater, der im Zuge des furchtbaren Dramas sogar den alten Job hinschmeißen musste. Und traurig nickte, als sich der bisher unbescholtene Angeklagte entschuldigte und alles gestand.
Urteil: acht Monate bedingte Haft und 960 Euro Geldstrafe (rechtskräftig). 10.000 Euro Trauerschmerzensgeld überwies er an die Familie, weitere Ansprüche sind noch offen.
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