Der Fall Teichtmeister bringt Dynamik in die Politik: Die türkis-grüne Bundesregierung verständigt sich auf eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Besitz von Kinderpornos. Demnächst wird Konkretes präsentiert.
Florian Teichtmeister hat laut Behörden 58.000 Kinderpornos auf seinen Datenträgern gesammelt. Das kann ihm maximal zwei Jahre einbringen. Als geständiger Unbescholtener könnte er ohne Haft davonkommen. Sein Leben als Schauspielstar ist für den 43-Jährigen ruiniert. Das ist freilich nichts gegen die Tausenden ruinierten Leben von missbrauchten Kindern.
Vorbild Deutschland
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) ist bei dem Thema emotional und zieht - wie sie bei krone.tv forderte - einen Vergleich mit Deutschland. „Dort gibt es eine Mindeststrafe für den Besitz von einem Jahr und eine Höchststrafe von fünf Jahren.“
Der Koalitionspartner zieht mit. Justizministerin Alma Zadić sieht härtere Strafen wie Raab als einen zentralen Aspekt. Der andere müsse „Prävention sein. Damit es gar nicht so weit kommt.“
ln Deutschland gibt es eine Mindeststrafe für den Besitz von einem Jahr und eine Höchststrafe von fünf Jahren.
Familienministerin Susanne Raab (ÖVP)
So sehen das auch Kanzler Karl Nehammer und sein Vizekanzler Werner Kogler. Der sagt: „Wir haben die Verantwortung, diesen grausamen Taten deutliche Riegel vorzuschieben.“
Dazu zählen auch mehr Ressourcen für Ermittler. Derzeit sind für Cyberdelikte bei Kinderpornografie bei einer ersten Sichtung sechs Beamte im Einsatz. In Summe sind es österreichweit 50 Beamte. Es wird auch eine eigene Software angefordert, die kategorisiert und Sichtungsaufgaben übernimmt.
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