Seit einem schweren Unfall ist ein Oberösterreicher bewegungsunfähig an einen Rollstuhl gefesselt und auf Pflege durch eine andere Person angewiesen. Selbst seine Arme kann der Mann nicht mehr uneingeschränkt und zielgerichtet bewegen. Trotzdem kam die Pensionsversicherungsanstalt zu der Entscheidung, dass der Mann nur Pflegegeldstufe 5 (1024,20 €Euro pro Monat) bekommen soll.
Der Mann fühlte sich ungerecht behandelt, kontaktierte die Arbeiterkammer, und diese kam ebenfalls zu der Einschätzung, dass die Einstufung zu gering sei. Deshalb zog sie für den Betroffenen vor Gericht. Auch dort war man nach Durchsicht sämtlicher Unterlagen und einem neuen Gutachten der Meinung, dass dem Mann die höchstmögliche Pflegegeldstufe – nämlich 7 – zusteht.
Was bedeutet Pflegestufe 7?
Bei dieser Stufe beträgt der Pflegeaufwand mehr als 180 Stunden pro Monat, eine zielgerichtete Bewegung der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung ist auch nicht mehr gegeben. Die Fähigkeit einer zielgerichteten Bewegung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Löffel in die Hand genommen werden kann. Wird dieser Löffel dann benützt, um zu essen, liegt eine funktionelle Umsetzung vor.
Gutachtender Arzt schlug Stufe 7 vor
Durch diese Entscheidung bekommt der Mann nun 1879,50 Euro und hat damit monatlich um 850 Euro mehr zum Leben übrig. Kurioses Detail: Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass selbst der gutachtende Arzt der PVA die Pflegegeldstufe 7 vorgeschlagen hatte, trotzdem hatte sich diese für eine niedrigere entschieden. Erst nach der Gerichtsentscheidung lenkte sie ein.
„Ob Pflegegeld oder Pensionsbescheide, es geht da oft um viel Geld und um wichtige existenzielle Fragen“, kennt AK-Präsident Andreas Stangl mehrere ähnlich geartete Fälle.
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