Inflation und hohe Energiepreise machen mittlerweile vielen Österreichern zu schaffen. Einen Lichtblick gibt es aber am Himmel: Über die Arbeitnehmerveranlagung 2022 kann man sich heuer einiges an Geld vom Finanzamt zurückholen. Hier einige Tipps, worauf man beim Antrag für den Lohnsteuerausgleich achten sollte.
Bis Ende Februar 2023 müssen die Arbeitgeber und andere auszahlende Stellen alle Daten an das zuständige Finanzamt übermitteln. Danach können die Arbeitnehmer, ihren Lohnsteuerausgleich einreichen und Geld vom Finanzamt zurückholen. Die Arbeiterkammer Vorarlberg empfiehlt, sich schon jetzt vorzubereiten und die gesammelten Belege zu sortieren. Anfang März können sie dann den Steuerausgleich 2022 bereits abgeben und kommen so möglichst rasch zu einem finanziellen Zubrot.
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