Korruptionsprozess

Urteil gefallen: Freispruch für Christoph Chorherr

Gericht
23.01.2023 15:53

Im Prozess gegen den Ex-Grün-Politiker Christoph Chorherr ist am Montag in Wien ein Urteil gefallen. Chorherr, dem Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit vorgeworfen worden war, wurde nicht schuldig erkannt. Er wurde freigesprochen - ebenso wie sämtliche Mitangeklagte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Als früherer grüner Planungssprecher in Wien musste sich Christoph Chorherr (62) den Vorwürfen „Missbrauch der Amtsgewalt“ und „Bestechlichkeit“ stellen. Laut WKStA soll er für das Herbeiführen von Gemeinderatsbeschlüssen Spenden an seinen Verein, der Schulprojekte in Südafrika vorantreibt, angenommen haben.

Spenden von Immobilienentwicklern angenommen
Mitangeklagt waren neun Wirtschaftstreibende, etwa Immo-Jongleur René Benko, der Industrielle Michael Tojner und die Immobilienentwickler Erwin Soravia und Günter Kerbler. Von ihnen soll Chorherr Spenden angenommen haben, so der Vorwurf. Die Spender sollen sich im Gegenzug Vorteile bei Widmungsverfahren versprochen haben.

Christoph Chorherr stand wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit vor Gericht. (Bild: APA/Roland Schlager)
Christoph Chorherr stand wegen des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit vor Gericht.
Der Hauptangeklagte Christoph Chorherr (l.) und der mitangeklagte Industrielle Michael Tojner (Bild: APA/Roland Schlager)
Der Hauptangeklagte Christoph Chorherr (l.) und der mitangeklagte Industrielle Michael Tojner

Vorwurf des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bezichtigte Chorherr des Amtsmissbrauchs und der Bestechlichkeit, den Unternehmern wird Bestimmung zum Amtsmissbrauch und Bestechung in unterschiedlichen Beteiligungsformen angekreidet. Sämtliche Angeklagte hatten sich in der Hauptverhandlung nicht schuldig bekannt und Freisprüche beantragt.

Kein „Missbrauch in irgendeiner Form“ festgestellt
Der Vorsitzende des Schöffensenats, Richter Michael Tolstiuk, begründete die Freisprüche damit, dass kein „Missbrauch in irgendeiner Form“ festgestellt werden konnte. Chorherr habe seine Befugnisse nicht missbraucht. Und, so hob der Senatsvorsitzende hervor, es seien zwar Gelder geflossen, aber eben an den Verein „s2arch“. Dieser habe die Mittel an das Projekt Ithuba weitergeleitet. Chorherrs Tätigkeit in dem Verein sei „fast gegen null“ gegangen.

Hinweise auf kriminelle Handlungen habe es jedenfalls nicht gegeben. Für die Unternehmen sei die Spendentätigkeit im Vordergrund gestanden. Ein Zusammenhang mit Widmungen sei nicht zu erkennen.

Chorherr: „Freuen uns und gehen jetzt feiern. Hawidere!“
„Erleichtert und froh“ zeigte sich Chorherr nach dem Freispruch. Für ein umfassendes Statement sei er emotional zu aufgewühlt, sagte er beim Verlassen des Gerichtssaals. Nur so viel: „Wir freuen uns sehr und gehen jetzt feiern. Hawidere!“ Etwas ausführlicher äußerte sich Soravia. „Wir haben ein faires und korrektes Verfahren erlebt, in der die erhobenen Vorwürfe sachlich aufgeklärt werden konnten. Deshalb hat das Gericht heute auch unsere Rechtsansicht bestätigt“, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wird gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde einlegen. Das teilte man nach der Urteilsverkündung mit.

Porträt von krone.at
krone.at
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