Nach einer Anzeige gegen die Wirtschaftskammer-Spitze wegen früherer Pensionskassenzahlungen für den Generalsekretär Karlheinz Kopf gibt sich WKÖ-Präsident Harald Mahrer entspannt und weist die Vorwürfe einer Wiener Anwaltskanzlei erneut zurück. Die Wirtschaftskammer sehe die Sache gelassen.
„In der Causa der Luxuspensionen - gibt es keine“, sagte Mahrer am Dienstag am Rande einer Pressekonferenz. Das System sei abgeschafft worden. Bei dem Vertrag von Kopf habe sich vor allem um ein technisches Problem in der Umsetzung gehandelt, so Mahrer.
Vertrag „juristisch geprüft, für korrekt befunden“
Bei Kopfs Eintritt 2018 sei der Vertrag überdies juristisch geprüft und für korrekt befunden worden. 2021 habe man zusätzlich eine Rechtsauskunft beim Verfassungsdienst eingeholt und eine geänderte Rechtsmeinung bekommen. Daraufhin habe man die Vereinbarung aufgelöst und eine Rückabwicklung mit der Pensionskasse veranlasst. „Das Haus hat sich immer an die letztgültige juristische Fachauskunft - auch an die externe - gehalten und hat das dementsprechend umgesetzt“, sagte Mahrer.
Da Kopf als Generalsekretär der WKÖ als leitender Angestellter gilt, habe er jedoch einen Sondervertrag, der nicht dem Arbeitsverfassungsgesetz oder der Dienstordnungsbestimmung der WKÖ unterliege. Das mache eine Zusatzvereinbarung zu Pensionen möglich.
Zusatzpensionen? „Schlichtweg unwahr“
Weiters wies Mahrer Vorwürfe zurück, wonach Beschäftigte der WKÖ entgegen einem 2012 umgesetzten Beschluss nach wie vor Zusatzpensionen bekommen würden. Das sei „schlichtweg unwahr“, so Mahrer. Es gebe Mitarbeiter, die vor 2012 in einem anderen Teil der WKÖ tätig gewesen seien und diese Ansprüche sozusagen in die WKÖ mitgebracht hätten. Deren Anspruch sei völlig gerechtfertigt und „juristisch korrekt“.
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