Er ist medizinisch von der Maskenpflicht befreit - doch die Wiener Linien erlassen Werner H. seine Geldstrafe, weil er ohne FFP2-Maske in der U-Bahn angetroffen wurde, nur bedingt.
Einsicht sieht anders aus: Die Wiener Linien beharren darauf, dass sie Werner H. - er ist per Attest von der Maskenpflicht befreit - zu Recht gestraft haben, weil er in der U-Bahn keinen FFP2-Schutz trug. Sein Geld könnte er zwar zurückbekommen - aber erst in einem Jahr.
Ein Jahr auf „Bewährung“
Nach einem Bericht der „Krone“ über den Fall und dem Einschreiten der AK erklärten sich die Wiener Linien „ausnahmsweise“ zu einem „Angebot“ bereit: „Wenn Werner H. innerhalb eines Jahres nicht wieder gegen unsere Beförderungsbedingungen verstößt, werden wir ihm die 50 Euro zurücküberwiesen. Passiert das doch, wird er das Geld nicht zurückbekommen.“
Die Wiener Linien spielen sich als Halbgötter auf. Wenn ich es mir leisten könnte, ich würde sie auf Verleumdung klagen.
Werner H., Jahreskartenbesitzer
Wiener nimmt „Angebot“ an
Werner H. wird dieses „Angebot“ zwar zähneknirschend annehmen, ärgert sich aber maßlos darüber: „Die Wiener Linien spielen sich als Halbgötter auf. Wenn ich es mir leisten könnte, ich würde sie auf Verleumdung klagen.“ Nicht nur stellten die Wiener Linien ihn „als Verbrecher“ hin, sondern würden das Geld „gönnerhaft erst nach einem Jahr zurückzahlen“, ärgert sich der schwerkranke Jahreskartenbesitzer.
Werner H. bleibt dabei: Bei der Kontrolle im Dezember habe er seine Karte gezeigt und sei nach seinem Attest nicht gefragt worden. Auf das Angebot von Werner H., per Videoüberwachung der Züge zu beweisen, dass sich der Vorfall genau so zugetragen habe, wollten die Wiener Linien nicht eingehen. Der von der Maskenpflicht Befreite sei eben „ohne FFP2-Maske kontrolliert“ worden, heißt es.
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