Verhandlung steht an

Messerstich in Taxi: Notwehr statt Mordversuch

Oberösterreich
25.01.2023 08:00

Im Mai 2022 kam es in einem Taxi in Vorchdorf (Oberösterreich) zu einem Streit, der mit einem Messerstich endete. Jetzt steht die Verhandlung am Bezirksgericht Gmunden an - doch bereits im Vorfeld gibt es eine überraschende Wendung in dem Fall.

War am Ende alles ganz anders? Anfang Mai fuhren zwei Männer mit einem Sammeltaxi. Schnell eskalierte die Situation. Der eine Fahrgast, ein 19-jähriger Deutscher, wurde vom anderen Passagier (26) übelst beschimpft. Der 26-Jährige hatte zwei Promille intus und wollte den Jüngeren bei Kirchham aus dem Fahrzeug zerren. Dann wurde es kompliziert. Denn zuerst hieß es, der Deutsche soll mit einem Messer auf den anderen Mann eingestochen, ihn schwer verletzt haben und dann geflüchtet sein.

Opfer bemerkte Wunde nicht
Ungewöhnlich, denn das Opfer bemerkte die Wunde zunächst nicht. Der 19-Jährige wurde später verhaftet, saß mehr als drei Monate in U-Haft, weil gegen ihn wegen Mordversuchs ermittelt wurde. Doch es kam dann ganz anders, „Wir haben eine Tatrekonstruktion beantragt. Bei der hat ein Sachverständiger festgestellt, dass es eine Notwehrsituation war“, so Georg Lampl, der Rechtsanwalt des Angeklagten.

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Mein Mandat wird sich unschuldig bekennen. Es war eine Notwehrsituation, und Hilfe konnte er nicht leisten, weil nicht einmal das Opfer den Stich bemerkt hatte.

Georg Lampl, Anwalt des Angeklagten

„In das Messer gefallen“
Es soll, erklärt der Jurist, so gewesen sein, dass der 26-Jährige wegen seiner Alkoholisierung sozusagen in das Messer gefallen ist. Angeklagt ist sein Mandant nun wegen fahrlässiger Körperverletzung durch übermäßige Notwehr und unterlassene Hilfeleistung. Aber auch den zweiten Punkt stellt Anwalt Lampl in Abrede. „Wenn nicht einmal der Verletzte selbst die Wunde bemerkt hat, wie kann mein Mandant dann Hilfe unterlassen haben?“, fragt er sich.

Deshalb wird sich der 19-jährige Deutsche, der in Vorchdorf lebt, auch „nicht schuldig“ bekennen. Am Donnerstag muss er sich vor dem Bezirksgericht Gmunden verantworten.

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