Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert Österreichs Sozialhilfe als zu gering, das Verfahren bis zur Bewilligung als zu langwierig und kompliziert. Für das Jahr 2023 liegt der Maximalbetrag für eine gesunde Person bei 1053 Euro netto. „Die Armutsschwelle lag aber bereits 2021 - also vor der Teuerungswelle - bei 1371 Euro und damit deutlich höher“, sagte Paul Reichl, Präsident der Sozialberatung Wien, bei einem Webinar am Dienstag.
Grundsätzlich kann jede Person Sozialhilfe beziehen, die sich in einer Notlage befindet, also keines oder ein zu geringes Einkommen hat, um davon leben zu können. In Wien seien das derzeit etwa 130.000 Menschen, so Reichl. Die Voraussetzungen dafür sind seit 2019 im „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz“ geregelt. „Anstatt jedoch Mindestsätze für ein menschenwürdiges Leben zu definieren, hat die türkis-blaue Regierung damals Höchstsätze geschaffen, die die Bundesländer nicht übertreffen dürfen“, kritisierte Reichl.
Bearbeitung kann bis zu sechs Monate dauern
Viele Menschen, die Sozialhilfe bräuchten, würden jedoch schon an der Antragsstellung scheitern. Die Unterstützung steht nur jenen zu, die auch nachweisen können, dass Bedarf besteht und „alles Zumutbare getan werde, um eine Notlage abzuwenden“. Dieses Verfahren sei jedoch für viele zu kompliziert, nicht nur für jene mit sprachlichen Barrieren. „Das Verfahren zur Zuerkennung einer existenzsichernden Leistung darf nicht zu einem Intelligenztest werden“, betonte Reichl. Auch die Dauer sei ein Problem. In Wien dürfe sich die zuständige Magistratsabteilung 40 drei Monate Zeit für die Bearbeitung von Anträgen nehmen, in anderen Bundesländern würde sich die Prozedur oft sogar sechs Monate lang hinziehen.
Das Verfahren zur Zuerkennung einer existenzsichernden Leistung darf nicht zu einem Intelligenztest werden.
Paul Reichl, Präsident der Sozialberatung Wien
Weiters kritisierte die Arbeiterkammer an der Sozialhilfe, dass EU-Bürgerinnen und -Bürger, Österreicherinnen und Österreicher nicht gleichgestellt sind. Angehörige von Drittstaaten hätten die schwersten Bedingungen, um an Unterstützung zu kommen.
Leben mit Partner wirkt sich auf Anspruch aus
Der Anspruch könne auch daran scheitern, dass ein etwaiger Lebenspartner oder -partnerin zu viel verdiene. Lebt man mit seinem Partner unter einem Dach, wirke sich das negativ auf die Höhe der Sozialhilfe oder gar den Anspruch aus, auch wenn man nicht verheiratet ist und damit keine gegenseitigen Unterhaltspflichten bestehen. „Das resultiert oft in Abhängigkeitsverhältnissen, die Leidtragenden sind dann meistens die Frauen“, sagte Reichl. Man müsse sich auch von der Vorstellung verabschieden, dass es sich die Leute mit Sozialhilfe „gemütlich machen“ würden. Mehr als die Hälfte der Bezieher stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da sie zu jung, zu alt oder körperlich nicht in der Lage seien, so die Leiterin der AK-Sozialpolitik, Sybille Pirklbauer.
Leistungsbezieher und -bezieherinnen seien selbst innerhalb der Gruppe der finanziell Bedürftigen stigmatisiert. Das führe dazu, dass viele keine Unterstützung beantragen würden. Rund 1,5 Millionen Menschen in Österreich seien von Armut gefährdet, aber weniger als 200.000 würden Sozialhilfe beziehen, sagte Pirklbauer. Von den rund 132 Mrd. Euro an Sozialausgaben fließe außerdem nur ein knappes Prozent in die Sozialhilfe.
Belege teilweise zu schwierig zu beschaffen
Pirklbauer zufolge teile auch die Europäische Kommission diese Kritik. Laut einer Analyse über die Wirksamkeit der Mindestsicherungssysteme in Europa sei Österreich eines von fünf Ländern, in denen die gesetzliche Höchstwartezeit auf einen Entscheid länger als ein Monat sei. Außerdem sei Österreich einer von 16 EU-Mitgliedsstaaten, in denen im Verfahren von den Antragsstellern möglicherweise zu viele Belege verlangt bzw. diese für die Antragssteller teilweise zu schwierig oder zu kostspielig zu beschaffen seien.
Die EU habe daraus Empfehlungen abgeleitet, die demnächst beschlossen würden, so Pirklbauer. Diese umzusetzen wäre nun ein wichtiger Schritt, so Pirklbauer. Einerseits solle demnach die Sozialhilfe bis 2030 zumindest auf die nationale Armutsschwelle erhöht werden, aber auch der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen wie Schule, Kinderbetreuung und Pflege oder digitaler Kommunikation müsse gewährleistet werden.
Finanzierung könne nicht das Problem sein
„Wenn man will, dass Leute, die können, auch arbeiten gehen, muss man sie von Existenzsorgen befreien“, sagte Pirklbauer. Die Finanzierung könne hierbei nicht das Problem sein, betonte sie abschließend. Berechnungen zufolge könnten in der EU durch Vermögenssteuern zwischen 200 Milliarden und 1,3 Billionen Euro eingenommen werden.
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