Jäger durften im Tennengau bislang Elstern, Krähen und Eichelhäher abschießen. Naturschützer gingen dagegen juristisch vor - und retten so tausende Vögel jährlich vor dem Tod durch die Kugel.
„Die Worte des Landesverwaltungsgerichts sind klar und deutlich. Für eine Abschussregelung [...] wird daher im gegenständlichen Zusammenhang keine gesetzliche Basis erkannt“, heißt es in einer aktuellen Entscheidung. Das bedeutet: Jäger dürfen im Tennengau ab sofort keine Elstern, Krähen und Eichelhäher mehr abschießen. Bislang war dies für diese Jagdsaison per Bescheid der Bezirkshauptmannschaft gestattet. Der Naturschutzbund legte dagegen bei Gericht Beschwerde ein. Und bekam Recht.
Verursachen Rabenvögel „riesige Schäden“?
Für die Naturschützer ist es ein Teil-Erfolg. Das Land regelt die Abschüsse der Rabenvögel für jeden Bezirk separat per Bescheid. Laut Angaben des Naturschutzbundes wurden in ganz Salzburg allein im Jahr 2020 knapp 4000 Rabenkrähen, 1000 Eichelhäher und fast 500 Elstern getötet. „Die Bescheide dafür waren alle äußerst fragwürdig“, sagt Winfrid Herbst, Vorsitzender des Salzburger Naturschutzbundes. Die Behörden begründeten die Abschuss-Freigaben stets damit, dass sich die Vögel stark vermehrt hätten. Sie würden in der Landwirtschaft für „riesige Schäden“ sorgen.
Laut Naturschutzbund fehlen allerdings konkrete Schadensnachweise. Die Behörde schrieb dazu in ihrem – nun aufgehobenen – Bescheid hingegen: „Es ist daher von einem vermehrten Schadensanfall an Kulturen und Viehbeständen auszugehen, was im gesamten Bezirk auch mit einzelnen Schadensmeldungen und -nachweisen belegt worden ist.“ Fakt ist: Elstern, Krähen und Eichelhäher sind EU-weit streng geschützt. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen abschossen werden.
Naturschutzbund-Chef Herbst glaubt einen weiteren Grund für die Abschüsse zu kennen: „Die blauen Federn des Eichelhähers sind bei Jägern sehr beliebt, das hat lange Tradition.“
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