Das Landesverwaltungsgericht legte sich fest: Jäger dürfen - zumindest im Tennengau - vorerst keine Elstern, Krähen und Eichelhäher mehr abschießen. Das Gericht kippte nach Beschwerde von Naturschützern einen entsprechenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft, die „Krone“ berichtete. Aber: Die Landesregierung arbeitet bereits an einer neuen Verordnung.
Mit dieser soll der Abschuss der Raubvögel künftig rechtlich bedenkenlos möglich sein. „Rabenvögel sind nicht gefährdet und richten enorme Schäden, vor allem in der Landwirtschaft an“, sagt ÖVP-Klubobmann Wolfgang Mayer.
Auch Landesjägermeister Max Mayr Melnhof hofft auf eine rasche neue Verordnung. „Kein Jäger ist scharf darauf, eine Krähe zu schießen. Es geht um das Vermeiden und Beheben von Schäden“, sagt Mayr Melnhof. Und: „Elster und Eichelhäher sind Nesträuber.“ Der Bestand an Singvögeln habe sich in Salzburg mittlerweile stark reduziert. Bei Rabenvögeln sehe das ganz anders aus: „Hier gibt es laufend Zählungen“, betont der Landesjägermeister.
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