Die Internet Ombudsstelle beantwortet im Fall eines Lesers aus Niederösterreich die Frage, ob von einem Virenschutz-Anbieter einfach 99 Euro für ein weiteres Jahr der Nutzung abgebucht werden dürfen.
„Damals musste ich meine Kreditkarte angeben, damit der Virenschutz ein Jahr aktiv ist. Nun wurden mir 99 Euro für das weitere Jahr abgebucht, obwohl ich die automatische Verlängerung deaktivieren wollte“, erklärte Martin P., der den Schutz im Zuge des Kaufs eines Computerprogramms erhalten hatte. Auf der Webseite des Virenschutz-Anbieters stehe, dass man eine Erstattung auch nach Belastung der Kreditkarte beantragen könne. Weil das abgelehnt wurde, schrieb Herr P. uns.
Wann eine automatische Verlängerung erlaubt ist
Wir haben dazu die Internet Ombudsstelle um Einschätzung gebeten. „Sofern sich Herr P. für ein einjähriges Abo registriert hat, muss er nur für den befristeten Zeitraum des Vertrags bezahlen.“ Eine automatische Verlängerung sei nur dann möglich, wenn Konsumenten gesondert, etwa via E-Mail, auf die bevorstehende Verlängerung hingewiesen werden und einen deutlichen Hinweis erhalten, dass Schweigen als Zustimmung gewertet wird.
Wichtig ist, was im eigentlich Vertrag vereinbart wurde
Weiters muss es eine angemessene Frist geben, um einer Verlängerung widersprechen zu können. Und die automatische Verlängerung muss schon im ursprünglichen Vertrag, z. B. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, vereinbart worden sein. In Herrn P.s Fall gehe man davon aus, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die Chancen für eine Rückbuchung gut stehen. Und tatsächlich wurden die 99 Euro nun doch erstattet.
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