Fall nochmals prüfen

VfGH hob Abschiebeentscheidung von Kindern auf

Politik
26.01.2023 13:05

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat erneut eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wegen nicht ausreichender Berücksichtigung des Kindeswohls aufgehoben. Im konkreten Fall wurden die Kinder im Verfahren nicht zu ihrer Situation befragt, heißt es in einer Erkenntnis des VfGH. Das Bundesverwaltungsgericht muss nun eine neue Prüfung durchführen und erneut entscheiden.

Im konkreten Fall ging es um eine kasachische Mutter mit zwei Kindern, die 2009 bzw. 2011 geboren wurden. Die Familie stellte in Österreich Ende Dezember 2012 Anträge auf internationalen Schutz. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl lehnte diese 2018 ab, das Bundesverwaltungsgericht wies Beschwerden dagegen 2022 ab.

Seien keinen relevanten Risiken ausgesetzt
In seiner damaligen Entscheidung führte das Gericht an, „dass die Fluchtvorbringen der Beschwerdeführer infolge zahlreicher widersprüchlicher Angaben unglaubwürdig seien und dass die Beschwerdeführer in Kasachstan keinen ... relevanten Risken ausgesetzt seien“. Bei der Prüfung, ob sie aufgrund ihres mittlerweile langen Aufenthalts in Österreich und des Grundrechts auf Privat- und Familienleben vor einer Abschiebung geschützt sind, kam man ebenfalls zu einem negativen Ergebnis.

Keine herausragenden schulischen Leistungen vorzuweisen
So führt das Gericht unter anderem die mangelnden Deutschkenntnisse der Mutter ins Treffen und merkt an, dass die Kinder zwar mittlerweile Deutsch sprechen, „aber keine herausragenden schulischen Leistungen in Österreich vorzuweisen haben“. Dabei wird darauf verwiesen, dass das ältere Kind in der Mittelschule einen Vierer in Deutsch und das jüngere in der Volksschule einen Dreier hat. „Insgesamt kann trotz des neunjährigen Aufenthalts keine Integrationsverfestigung ... in Österreich glaubhaft gemacht werden und aus ihrem Privatleben sind keine objektiven Gründe ersichtlich, die Rückkehrentscheidungen entgegenstehen würden.“

Kindeswohl „nur sehr oberflächlich ermittelt“
Die Familie argumentierte wiederum damit, dass die beiden Kinder „herausragend gut Hochdeutsch und auch Dialekt“ sprechen würden, viele Freunde hätten und man in der Gemeinde gut vernetzt sei. Außerdem habe das Bundesverwaltungsgericht das Kindeswohl „nur sehr oberflächlich und unzureichend ermittelt“.

Minderjährige wurden nicht zur Situation befragt
Das sah auch der VfGH so: Die Ermittlungstätigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Aspekte des Kindeswohls sei unzureichend gewesen, „zumal die beiden minderjährigen (damals zehn- bzw. zwölfjährigen) Beschwerdeführer in der am 20. Dezember 2021 durchgeführten mündlichen Verhandlung nicht zu ihrer Situation befragt wurden und auch die Mutter der beiden minderjährigen Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung zu diesem Thema nur mangelhaft befragt wurde.“ Deshalb sei es „nicht nachvollziehbar, wie das Bundesverwaltungsgericht das Maß der Integration ... der minderjährigen Beschwerdeführer ... beurteilen konnte“.

Zitat Icon

Es ist unverständlich, dass man sich nicht näher damit auseinandersetzt, wie es den Kindern geht, was das für sie bedeutet, wieweit die Kinder die Sprache gelernt haben, in die Schule gehen und wie sie da zurechtkommen.

Vorsitzende der Kindeswohlkommission, Irmgard Griss

Für die Vorsitzende der in Folge umstrittener Abschiebeentscheidungen eingesetzten Kindeswohlkommission, Irmgard Griss, ist es bei Verfahren zu bereits lange in Österreich aufhältigen Kindern „unverständlich, dass man sich nicht näher damit auseinandersetzt, wie es den Kindern geht, was das für sie bedeutet, wieweit die Kinder die Sprache gelernt haben, in die Schule gehen und wie sie da zurechtkommen“. All das müsse geprüft werden, so Griss im Ö1-„Morgenjournal“.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt