Die Strafen bei nicht-regelkonformen Tiertransporten werden verschärft. Künftig können an Ort und Stelle pro Vergehen bis zu 500 Euro verlangt werden, teilte Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne) mit. Bei schweren Vergehen folgen weiterhin Verwaltungsstrafverfahren.
Seit Freitag ist ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung in der Begutachtungsphase. „Wir drehen an vielen Schrauben, um das Leid der Tiere zu verringern. Auch in einem industrialisierten, landwirtschaftlichen System muss das Tierwohl an erster Stelle stehen“, sagte Tierschutzminister Johannes Rauch (Grüne).
Bisher gab es erst nachträglich Strafen bei einem Verwaltungsstrafverfahren. Künftig kann die Polizei an Ort und Stelle pro Vergehen Strafen bis zu 500 Euro ausstellen. „Werden im Zuge einer Kontrolle mehrere Verstöße beanstandet, kann hier eine beträchtliche Summe zusammenkommen. Und das ist gut so - denn Tiere sind Lebewesen, keine Ware“, sagte Rauch in einer Aussendung. Um die neue Verordnung umzusetzen, müssten die Verkehrspolizei und Veterinärbehörden der Bundesländer zusammenarbeiten, etwa bei gemeinsamen Schulungen und Schwerpunktkontrollen.
Wegnahme von Tieren und Zulassung möglich
Schwere Vergehen werden weiterhin mit Verwaltungsstrafen verfolgt. Möglich sind auch Anhaltungen, Abladungen und in Sonderfällen die Abnahme von Tieren. Verstößt ein Transportunternehmen mehrmals gegen das Gesetz, kann die Zulassung entzogen werden.
Geht es nach Rauch, braucht es zudem strenge EU-weite Regeln. Eindeutig geregelt werden müsse beispielsweise, welche Fahrzeuge für den Transport geeignet sein und welche nicht. „Österreich und einige andere Länder verfolgen das klare Ziel, Transporte in Länder außerhalb der EU zu reduzieren, insbesondere den Transport auf Schiffen (...). Wir sind es den Tieren schuldig, zügig Verbesserungen auf den Weg zu bringen“, sagte der Tierschutzminister. Ein Vorschlag zu einheitlichen Regeln sei bereits an EU-Kommissarin Stella Kyriakides gegangen. Am Montag wird der EU-Rat zu Landwirtschaft und Fischerei abgehalten.
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