Bei Anstellung

Lehrer müssen Kinderschutz-Erklärung unterzeichnen

Politik
28.01.2023 08:35

Lehrkräfte müssen bei ihrer Anstellung künftig eine Erklärung unterzeichnen, dass sie nicht mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht werden. Bei einer falschen Angabe kann die Person mit sofortiger Wirkung entlassen werden, kündigte Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) an.

„Es darf kein einziger Mensch in der Schule unterrichten, der mit Sexualstraftaten in Verbindung gebracht wird. Der Kinderschutz steht für uns an erster Stelle und die Schule muss ein sicherer Raum für die Schülerinnen und Schüler sein“, sagte der Minister in einer Aussendung.

Fortbildungen und Verhaltenskodex
Zusätzlich zu der Erklärung sollen verpflichtende Kinderschutzkonzepte für alle Schulen, Fortbildungen für Lehrkräfte zu Prävention und eine eigene Arbeitsgruppe „Kinderschutz“ für den Bildungsbereich folgen. Dieses Team soll unter anderem einen Verhaltenskodex, weitere Sicherheitsüberprüfungen sowie konkrete Prozesse zum Vorgehen bei Verdachtsfällen von Missbrauch ausarbeiten.

Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP) (Bild: SEPA.Media KG| Martin Juen|www.sepa.media)
Bildungsminister Martin Polaschek (ÖVP)

Hintergrund dieser Schritte ist der Fall des Schauspielers Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von Missbrauchsdarstellungen vor Gericht verantworten muss. Wie berichtet, will die Regierung zudem eine Kampagne starten, die Kinder zu Übergriffen und ihren Rechten informieren soll. Familienberatungsstellen sollen mehr Geld bekommen, psychosoziale Maßnahmen ausgebaut werden.

Der Bildungsbereich ist Teil eines größeren Pakets, das unter anderem auch höhere Strafen für die Darstellung sexuellen Missbrauchs von Kindern vorsieht. Der Strafrahmen für den Besitz von einer „Vielzahl an Darstellungen“ reicht dann von mindestens sechs Monaten bis zu drei Jahren. Bei mehreren pornografischen Darstellungen einer unmündigen Person drohen zwischen einem und fünf Jahren Gefängnis.

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