Autofahrer müssen sich ab Montag in Klagenfurt auf eine neue Parkordnung einstellen: So ist es vorbei mit den 30 Gratisminuten - ab sofort gibt es nur noch ein 15-minütiges Zeitfenster. Und einen Parkschein braucht man nun zum Entsetzen vieler auch auf Stellflächen vor den eigenen Hauseinfahrten!
Mit 30. tritt in Klagenfurt die neue Kurzparkzonengebühren- und Parkgebührenverordnung in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Gratis-Parken: Ab sofort darf man bei genauer Hinterlegung der Ankunftszeit nur noch 15 Minuten gebührenfrei stehen bleiben - bisher waren es ja 30 Minuten. „Diese Zeit kann problemlos für das Besorgen eines Parktickets oder kurze Erledigungen in der Stadt genutzt werden“, heißt es von der Stadt. Dafür wird immerhin die erste Parkstunde billiger: 90 Cent statt 1,80 Euro. Jede weitere halbe Stunde kostet - wie schon jetzt - 90 Cent. Der Tagestarif von insgesamt sieben Euro in den gekennzeichneten Parkstraßen bleibt unverändert.
Vor der eigenen Haustür zahlen
Eine weitere Novität sorgt bei vielen Hausbesitzern und Mietern für Verwunderung: „Der bisherige Ausnahmetatbestand für Fahrzeuge auf Stellplätzen vor Hauseinfahrten entfällt“, teilt die Stadt mit. Das heißt: Die Gebührenpflicht wird auch für Stellplätze vor Hauseinfahrten gelten." Dies ist schon in vielen anderen Städten so, jetzt zieht Klagenfurt nach. Wer also kein Parkpickerl hat und dessen Haustor in einer Kurzparkzone liegt, darf nicht einfach davor parken, sofern es sich um kein Privatgrundstück, sondern um die öffentliche Straße handelt.
Fünf Minuten Toleranzzeit
Weitere Neuerungen gilt es ebenfalls zu beachten: Der Verkauf der sogenannten "Verschleißer-Parkscheinen" wird eingestellt. Alte Parkscheine können in einer Übergangsfrist bis 31. März verbraucht werden (die bezahlte Parkzeit wird entsprechend umgerechnet); ab 1. April verlieren sie ihre Gültigkeit - wer danach noch welche im Handschuhfach findet, hat Pech. Denn nur Trafikanten dürfen die Parkscheine während der Auslauffrist in der Stadtkasse zurückgeben. Eine gute Nachricht gibt´s zum Schluss aber auch noch. Wenn der Parkschein abläuft, kann man etwas langsamer zum Wagen zurücklaufen. Denn es gilt ab sofort eine 5-minütige Toleranzzeit, in der Parkwächter noch kein Strafmandat ausstellen dürfen.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.