Bald könnte es ungemütlich werden für den steirischen FPÖ-Chef Mario Kunasek. Polizeibeamte werfen ihm eine falsche Zeugenaussage vor und wollen, dass der Landtag Kunaseks politische Immunität aufhebt. Die heikle Causa wandert nun sogar zur Oberstaatsanwaltschaft.
Inwieweit wird der Finanzskandal der FPÖ Graz auch die blaue Landespartei treffen? Diese Frage beschäftigt Politik-Beobachter seit Monaten. Denn in Umfragen legt die steirische FPÖ - ähnlich wie die Parteikollegen in Niederösterreich - einen Höhenflug hin. Noch macht sich die Causa Graz nicht bemerkbar, doch ständig neue Enthüllungen und Anschuldigungen könnten irgendwann Wirkung zeigen.
Seit zwei Wochen wird die Angelegenheit für Parteichef Mario Kunasek merklich unangenehmer. Er ist zwar kein Beschuldigter in der Finanz-Causa (bis zu 1,8 Millionen Euro an Fördermittel sollen in Graz an parteinahe Vereine und Funktionäre geflossen sein), doch ermittelnde Kriminalbeamte werfen Kunasek eine falsche Zeugenaussage und sogar Unterdrückung von Beweismittel vor.
Kunasek weist alles zurück
In seiner Einvernahme soll Kunasek etwa nicht alle bis dato vorhandenen Prüfergebnisse vorgelegt haben. Als Motiv vermuten die Ermittler, dass Kunasek verhindern wollte, dass auch die steirische FPÖ-Landespartei in den Fokus der Ermittlungen rückt. Der FPÖ-Chef weist die Vorwürfe strikt zurück. Er selbst sei der „Haupt-Aufdecker“ in der Causa.
Damit die Polizei ermitteln kann, müsste der Landtag die politische Immunität Kunaseks als Abgeordneter aufheben - es wäre ein höchst ungewöhnlicher Schritt. Den formalen Antrag dazu müsste die zuständige Staatsanwaltschaft Klagenfurt stellen.
Heikler Akt wandert eine Ebene höher
Dort wird die Entscheidung aber noch länger dauern, wie es zur „Krone“ heißt. Grund: Der Vorhabensbericht in der heiklen Sache geht an die Oberstaatsanwaltschaft Graz, diese muss erst grünes Licht geben.
Alle anderen Landtagsparteien fordern derweil, dass Kunasek freiwillig seine Immunität aufhebt. Daran denkt er aber nicht. Laut Rechtsmeinung der Freiheitlichen ist das vor einem Antrag der Staatsanwaltschaft auch gar nicht möglich.
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