24 Personen, darunter neun Kinder - auch Babys - im fensterlosen 7,35 Quadratmeter großen Laderaum. Dazu eine Flucht vor der Polizei mit Tempo 150. Am Montag wurde in Linz ein Syrer als Schlepper verurteilt.
Der 27-Jährige gestand umfassend, dass er in Passau von einem Landsmann angeheuert worden war, eine für ihn unklare Anzahl an Menschen in Wien abzuholen und nach Deggendorf (Bayern) zu bringen. 2500 Euro sollte er dafür bekommen. „Das Geld benötigt er, um sein Gesicht nach einer Raketensplitter-Verletzung in Syrien wiederherstellen zu lassen“, argumentiert Verteidiger Andreas Mauhart und verglich das Schlepperwesen auch mit den NGOs, die für das Verbringen von Flüchtlingen viel Geld und Zuspruch kassieren, während sein Mandant als Straftäter vor Gericht steht.
Wurde schon einmal erwischt
Die Staatsanwältin hielt dem Syrer, der 2016 illegal nach Deutschland geflüchtet war und der im Februar des Vorjahres schon einmal als Schlepper erwischt worden war, vor, dass er auch hätte stehen bleiben können, als hinter der Grenze in Bayern das Blaulicht aufleuchtete. Der 27-Jährige argumentierte, dass er Angst hatte, weil er den Zivilwagen nicht als Polizei erkannt haben will und zurück nach Österreich floh, wo er „einen sicheren Ort“ suchte und sich der österreichischen Polizei stellen wollte - in Peilstein war dann auch Endstation, wo Uniformierte ihn abfingen.
Insassen hatten Todesangst
Dass er in der Zwischenzeit eine fast halbstündige Flucht mit teils Höllentempo hingelegt hatte und die Beamten, die ihn verfolgten, schon Abstand ließen, weil sie fürchteten, der Kastenwagen könnte kippen, gab er zwar zu, sprach aber immer von Angst. Klopfzeichen und Schreie von der Ladefläche habe er erst kurz vorm Anhalten wahrgenommen. Die Geschleppten - Türken und Syrer - gaben aber an, dass sie schon länger auf sich aufmerksam gemacht hätten, durchgeschüttelt wurden, einige sich übergeben mussten und Todesangst hatten.
Außerdem hätten sie schon nach einer Stunde im Kastenwagen teils schwer Luft bekommen, doch der Schlepper hatte nicht gestoppt. Verteidiger Andreas Mauhart sagte, dass sein Mandant kein gewerbsmäßiger Schlepper sei, sondern den Opfern auch helfen wollte. Die Staatsanwältin entgegnete, dass sich der Angeklagte vor allem selbst helfen wollte und ließ einen Vergleich, dass es in einer vollen Straßenbahn auch nicht mehr Platz geben würde, nicht gelten.
Zwei Jahre unbedingt
Das Gericht fällte ein Urteil wegen „normaler“ Schlepperei, da die Gewerbsmäßigkeit erst ab der dritten Tat vollendet ist. Mildernd war das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit, erschwerend, dass mehr als drei Personen geschleppt wurden und die „qualvollen Zustände“, die durch die wilde Flucht gegeben waren: Zwei Jahre unbedingte Haft. Da weder Staatsanwältin noch Anwalt eine Erklärung abgaben, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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