Im Schloss Mirabell

Putzfrau zu Wasserschaden: „Ich war es nicht“

Salzburg
31.01.2023 13:39

Eine Putzfrau soll den Wasserhahn in Salzburgs Schloss Mirabell aufgedreht und 170.000 Euro Schaden verursacht haben. Die „Krone“ berichtete damals von dem Wasserschaden. Nun beim Prozess im Landesgericht bestreitet sie den Vorwurf vehement.

Es ist Teil des Weltkulturerbes, Sitz des Salzburger Magistrats und eine der beliebtesten Hochzeit-Locations im Land: das Schloss Mirabell. Doch am 24. April 2022 sind mehrere denkmalgeschützte Räume geflutet worden. Bröckelnder Putz, Gelbe Stellen an den Wänden und eine Feuchtigkeit, die beim damaligen „Krone“-Lokalaugenschein die Kameralinse des Fotografen sofort anlaufen ließ. Den Wasserschaden in Höhe von 170.000 Euro soll eine Putzfrau (41) verursacht haben, sagt die Staatsanwaltschaft: Der Anklage nach soll sie an einem Freitagabend das Wasser aufgedreht und über das Wochenende laufen gelassen haben. Was die Türkin beim Prozess am Dienstag im Landesgericht Salzburg aber vehement bestreitet.

Das Schloss Mirabell (links) im Herzen der Mozartstadt (Bild: stock.adobe.com)
Das Schloss Mirabell (links) im Herzen der Mozartstadt

Die Frau arbeite seit zehn Jahren als Reinigungskraft, und dies immer zur vollsten Zufriedenheit, betont die Verteidigerin. Nicht glücklich waren die Beamten mit ihr: Noch vor dem Vorfall stand fest, dass der Probevertrag mit der Türkin nicht verlängert werde. Das wäre sogar ein mögliches Motiv. Die Angeklagte bleibt dabei: Sie will es nicht gewesen sein.

„Als ich am Montag um 4 Uhr die Türen öffnete, hörte ich schon ein Rauschen. Im 1. Stock habe ich gesehen, dass der Wasserhahn aufgedreht war und habe ihn sofort zugedreht“, berichtet eine Zeugin, die als erste den Wasserschaden bemerkte und meldete. Umgehend erstattete der Magistrat Strafanzeige. Durch das Auslesen der Chipkarten, die zum Öffnen der Türen notwendig sind, geriet die Reinigungskraft ins Visier der Ermittlungen. Hellhörig machte die Aussage eines Beamten, der auf ein System zum Wasserverbrauch verwies: Demnach sei ein signifikanter Anstieg des Verbrauchs erst ab Samstagabend bemerkbar. War es also doch ein technischer Grund? Richterin Verena Wegleiter beauftragte einen Gutachter zur Klärung und vertagte.

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