Babys missbraucht

So wurde der virtuelle Kinderschänder entlarvt

Oberösterreich
01.02.2023 06:00

Ein amtsbekannter 37-Jähriger aus Weyregg in Oberösterreich steht im Verdacht, kinderpornografisches Material gesammelt und in Auftrag gegeben zu haben. Doch wie kamen die Behörden auf seine Spur? Das gelang durch aufmerksame Serverbetreiber in den USA, denen die grauenhaften Daten auffielen.

Der mutmaßliche Sexualstraftäter fühlte sich sicher. Immerhin soll er bereits seit 2016 Babys und Kinder in seinem Auftrag missbrauchen lassen haben sollen. Der Anstoß für die Ermittlungen war ein Tipp aus den USA. Dorthin soll der Verdächtige einschlägiges Material, das Kindesmissbrauch zeigte, in die Cloud auf einen Server hochgeladen haben. Solche virtuellen Festplatten werden in den Staaten regelmäßig auf verfängliche Inhalte durchforstet.

Der Serverbetreiber verständigte das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC), auf Deutsch Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Dieses NCMEC verständigte das österreichische Bundeskriminalamt, welches das LKA OÖ auf den Fall ansetzte.

Gemeinützige Organisation
Das NCMEC ist eine private, gemeinnützige Organisation, die 1984 vom Kongress der Vereinigten Staaten gegründet wurde. Das Zentrum bearbeitet Fälle von vermissten oder ausgebeuteten Kindern vom Säuglingsalter bis zu Erwachsenen im Alter von 20 Jahren.

Dateien werden laufend gescannt
Laut einer auf Sexualstrafrecht spezialisierten deutschen Anwaltskanzlei funktioniert das System so: Alle Dateien, die auf US-Plattformen geteilt werden, durchlaufen einen internen Test auf Kinderpornografie. Dazu sind alle Dienste wie z.B. Google, Facebook, DropBox, Microsoft mit deren jeweiligen Tochterunternehmen verpflichtet. Diese Internetdienste scannen dazu laufend sämtliche Dateien mit ihrem Hashwert, einer Art digitaler Fingerabdruck von bekannten kinderpornografischen Aufnahmen. 

Erkennt das System Kinderpornografie, sperrt es automatisch den Zugang, isoliert die Datei und zeichnet die IP-Adresse auf. Damit sollen die Dienste vor Speicherung kinderpornografischer Schriften geschützt und die Verbreitung eingedämmt werden. Die Hinweise werden von den Internetdiensten dann über die CyberTipline an das NCMEC weitergegeben.

Nach zweiter Hausdurchsuchung geständig
Am 28. August 2022 gab es bei dem Tatverdächtigen eine erste Hausdurchsuchung, am 28. Jänner dann die zweite. Bei der neuerlichen Vernehmung war der 37-Jährige nun weitgehend geständig. Er gab zu, sich wieder Kinderpornos besorgt zu haben, gestand außerdem seit mindestens 2016 über Live-Chats andere Personen zum sexuellen Missbrauch von Kindern bestimmt zu haben. Er wurde in die Justizanstalt Wels eingeliefert. Der Strafrahmen für den schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen beträgt ein bis zehn Jahre Haft.

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