Ein Türsteher (23) schlug in einem Innsbrucker Lokal mit einem Eisensteher auf Besucher ein. Die furchteinflößenden Szenen wurden gefilmt und sorgten im Internet für Entsetzen. Nun mussten sich zwölf Männer und eine Frau nach der Horror-Rauferei vor Gericht verantworten.
Es waren wilde Szenen, die sich Mitte September in einer Diskothek in der Innsbrucker Rossau zwischen Türstehern und zum Teil mit Hausverbot belegten Besuchern abgespielt haben. Vor allem Handyvideos der Prügelei, die schnell den Weg ins Internet fanden, schockierten auch Tage später noch viele. Auf den Aufnahmen ist nämlich zu sehen, wie ein 23-jähriger Türsteher mit einem elf Kilo schweren Eisenstahlsteher auf Gäste einschlägt. Insgesamt acht Personen wurden bei der „Horror-Rauferei“ verletzt – eine davon schwer.
Einen völlig verängstigten Angeklagten, der als allerletzter Kämpfer aus Notwehr zum Eisensteher griff, kann ich auf den Überwachungsvideos nicht erkennen. Er hat selbst an der Schraube der Gewalt gedreht.
Staatsanwalt Florian Oberhofer
„Als Security nur gejobbt, um Deutsch zu lernen“
„Ich hatte Angst um mein Leben. Es tut mir aber leid, was passiert ist. Ich bin eigentlich ein ruhiger Mensch und habe mich im Video nicht wiedererkannt“, betonte der angeklagte Rumäne, der eigentlich gelernter Friseur ist und als Türsteher nur jobbte, um Deutsch zu lernen. „Die Handyvideos zeigen lediglich die Szenen am Schluss“, meinte sein Verteidiger.
Zuvor sei der 23-Jährige und das restliche Sicherheitspersonal von einer aggressiven Gruppe mehrmals attackiert worden. „Mein Mandant war in Panik. Er wurde einen Monat zuvor in seiner Heimat von Zigeunern verprügelt. Dabei wurde ihm sogar ein Teil vom Ohr abgebissen.“
An unbedingter Haft vorbeigeschrammt
Einen „verängstigten Angeklagten, der als letzter Kämpfer aus Notwehr zum Eisensteher griff“, konnte Staatsanwalt Florian Oberhofer in den Überwachungsvideos aber nicht erkennen. Der Schöffensenat sah dies ähnlich und verurteilte den bislang unbescholtenen Rumänen unter anderem wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 18 Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 1440 Euro.
Fünf Beteiligte wurden freigesprochen
Nur zwei Stunden nach dem Urteilsspruch saßen dann elf Männer (18 bis 45 Jahre) und eine Frau auf der Anklagebank. Auch sie sollen an der Schlägerei beteiligt gewesen sein und mussten sich wegen Raufhandels und Sachbeschädigung verantworten. Während die Frau und ein Lehrling mit einer Geldbuße von 200 Euro ohne Vorstrafe davon kamen, wurden fünf Männer – nicht rechtskräftig – zu Geldstrafen zwischen 400 und 3600 Euro verurteilt. Fünf Angeklagte wurden freigesprochen.
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