2800 Polizisten dabei
Viele kennen das: Sie halten Ihr Auto auf einem Privatparkplatz, und auch wenn Sie gleich wieder schuldbewusst wegfahren, flattert eine horrende Anwaltsforderung wegen Besitzstörung ins Haus. Doch sind 435 Euro für diese Verfehlung nicht reine Abzocke? Experten verraten, wie Sie sich wehren können!
Frau G. übersiedelt gerade von Oberkärnten in eine Wörtherseegemeinde. Um ihr Hab und Gut zu transportieren, hat sie sich einen Transporter bei einem Möbelhaus ausgeborgt. „Leider war bei der neuen Wohnanlage durch eine Baustelle alles verparkt, also habe ich mich kurz auf einen Parkplatz gestellt. Nach wenigen Minuten war alles ausgeladen und ich habe den Wagen zurückgebracht.“ Doch die Fahrt kommt der Kärntnerin teuer.
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